Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2002-06-20
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2002-06-20
Wortprotokoll
Ich kann die beiden Vorredner insofern unterstützen, als die zulässigen Strahlenbelastungen im Normalbetrieb und bei Störfällen grundsätzlich im Strahlenschutzgesetz geregelt sind. Dieses legt die Grenzwerte so fest, dass die Gefährdung so weit wie immer möglich ausgeschlossen ist. Auch bei zurzeit bekannten, neuen Reaktortypen kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei einem schweren Störfall radioaktive Stoffe austreten, die aber keine umfangreichen Notfallschutzmassnahmen für die Bevölkerung notwendig machen. Dagegen läuft der vorgeschlagene Buchstabe b von Absatz 2 darauf hinaus, eine Nulldosis einzuführen.