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Flach Beat · Nationalrat · 2018-06-14

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2018-06-14

Wortprotokoll

Das ist jetzt schwer! (Heiterkeit) Das ist jetzt schwer: Da kommt nach einem so wunderbaren Gedicht, dem ich gerne applaudiert habe, jetzt der Sprecher der grünliberalen Fraktion, der trockene Jurist, und versucht ebenfalls, Ihre Aufmerksamkeit auf seine Argumente zu lenken. Ich bin immer noch ganz durcheinander. Trotzdem: Die Grünliberalen bitten Sie, auf die Revision des Aktienrechts einzutreten und die Rückweisung abzulehnen. Wir werden dann im Rahmen der Beratung bei der Frage, ob man das teilt oder nicht, im Sinn eines Kompromisses der Teilung zustimmen, damit die Arbeit weitergeht.

Worum geht es? Im klassischen Teil des Aktienrechts haben sich in den vergangenen Jahrzehnten verschiedene Entwicklungen ergeben, die es notwendig machen, dass wir das Aktienrecht in der Schweiz an die internationalen Gegebenheiten anpassen. Der Bundesrat hat das gemacht. Wir haben das selber auch gemacht, wir haben Veränderungen im Rechnungslegungsrecht vorgenommen, die jetzt auch wieder im Aktienrecht angepasst werden. Wir nehmen das aber auch gleich zum Anlass, verschiedene Vereinfachungen und Flexibilisierungen ins Aktienrecht aufzunehmen.

Es gibt neue Optionen und Möglichkeiten für die Gründung von Aktiengesellschaften. Es gibt Flexibilisierungen, es gibt mehr Optionen und Möglichkeiten, die wir aufnehmen können und die es der Geschäftswelt einfacher machen, international, aber auch innerhalb der Schweiz zu bestehen, beispielsweise durch die Förderung von Start-ups. Wir haben in diesem Zusammenhang die Möglichkeit geschaffen, dass die Höhe einer Aktie auch weniger als einen Rappen betragen kann, Aktien können auf eine ausländische Währung ausgestellt werden, und wir schaffen die Möglichkeit von sogenannten Loyalitätsaktien, das heisst, die Statuten können vorsehen, dass gewisse Aktionäre besondere Rechte erhalten, weil sie eben loyal länger- und langfristig in eine Unternehmung investieren. Wir bauen auch eine Flexibilisierung bei der Eigenkapitalfinanzierung ein, wonach die Statuten mit dem sogenannten Aktienband vorsehen können, für einen gewissen Zeitraum Aktienfinanzierungen ohne weitere Statutenänderungen und mit einem sehr einfachen Verfahren vorzunehmen. Wir haben die Möglichkeit geschaffen, dass Aktionärsstreitigkeiten durch ein fachkundiges Schiedsgericht gelöst werden können, und wir haben verschiedene Verbesserungen im Berichtswesen aufgenommen.

Wir haben - Frau Gmür hat es vorhin schön umschrieben - eine sehr sanfte Frauenförderung in dieses Gesetz aufgenommen. Ich verhehle nicht, dass die Grünliberalen gerne mehr gehabt hätten. Es ist wirklich nur eine sehr sanfte Regel, die jetzt im Gesetz steht; quasi, "Erklären Sie, warum Sie keine Frauen gefunden haben", und dies ist dann auch noch mit einer Sunset-Klausel versehen. Damit hinken wir dem internationalen Standard wirklich weit hinterher. Wenn wir Frauen fördern wollen - und das sollten wir tun, weil wir dann auch einfach mehr Fachleute haben und vielleicht so ein wenig die mittelmässigen Männer aus den Vorständen hinauskriegen -, dann sollten wir hier unbedingt ansetzen.

Ein weiterer Punkt, der mit der Aktienrechtsrevision einhergeht, sind Transparenzregeln für rohstoffabbauende Firmen. Es ist wichtig für die Schweiz als Standort von internationalem Ruf und als wichtigste Drehscheibe auf der Welt für den Handel mit Rohstoffen und für grosse Firmen, die hier ansässig sind, dass wir den internationalen Bemühungen, Korruption und Raubbau in Entwicklungs- und Schwellenländern einzudämmen, nicht hinterherhinken. Es ist uns Grünliberalen wichtig und es ist richtig, dass man diese Gesellschaften beim Wort nimmt, denn wenn Sie sich anschauen, was diese Gesellschaften heute schon in ihren Berichten und in ihren Leitbildern sagen, dann rennen wir überall nur offene Türen ein. Es gibt nämlich keine Unternehmung, die sagt, dass es ihr egal sei, was in den Abbaugebieten um ihre Firmen herum los ist und was da abgeht. Alle Firmen sagen, sie nähmen die Verantwortung ernst, die sie dort haben, zusammen mit den Standortstaaten, aber auch zusammen mit der internationalen Gemeinschaft. Alle haben sie auch ethische Grundsätze, und ich glaube, auch wir haben moralische Grundsätze, und es steht uns gut an, in diesem Bereich noch etwas mehr zu machen. Die Grünliberalen fordern deshalb noch etwas Nachbesserungen beim Rohstoffhandel.

Dann haben wir die Umsetzung der Abzocker-Initiative in diesem Gesetz, das ist eine Pflicht, die wir haben. Das ist relativ schlank gegangen, weil wir ja eigentlich die VegüV einfach ins Gesetz übernommen haben. Es ist auch richtig so, dass wir dort keine weiteren Verschärfungen vorgenommen haben, weil sich die Unternehmen, die unter die VegüV fallen, selbstverständlich schon daran angepasst haben. Uns Grünliberalen war es wichtig, dass wir mit dieser Revision des Aktienrechts keine Statutenänderungen fordern, sondern dass wir in die Zukunft schauen, dass wir die Möglichkeiten schaffen, die man heute mit einem modernen Aktienrecht hat, und dass wir hier nicht neue Hürden bauen.

Die Umsetzung der Abzocker-Initiative bringt mich zum nächsten Punkt. Im Abstimmungskampf ging es um Aktionärsgerechtigkeit oder vielleicht um Gerechtigkeit per se, um die Frage, wie viel Geld einem CEO in einer grossen Unternehmung zusteht. Ist es gerechtfertigt, dass jemand 20, 30 Millionen Franken verdient, nur weil er dort der Chef ist und weil er die Macht im Aktionariat hat? Bei der Abstimmung über die sogenannte Abzocker-Initiative haben die Wirtschaftsverbände - auch ich und die Grünliberalen - dagegen gekämpft, weil die Meinung war, dass das der falsche Weg sei. Aber es war eine hochemotionale Geschichte. Es ging nicht nur um das langweilige Aktienrecht, um das Juristische, wie man eine Generalversammlung durchführt, sondern es ging um Emotionen, und ich sage es noch einmal: um Gerechtigkeit.

Damit komme ich zum Gerechtigkeitsempfinden, zu Moral und Ethik. Da sind wir dann in einem anderen Block. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat die unsere Kommission im Zusammenhang mit der Behandlung der Konzernverantwortungs-Initiative gebeten, sich Gedanken zu machen, ob allenfalls im Aktienrecht eine Möglichkeit besteht, diese sogenannte Konzernhaftung aufzunehmen, also die Haftung eines Konzerns in der Schweiz für Vergehen im Ausland gegen die Umwelt, die Menschenrechte usw. Ihre Kommission hat das getan, und zwar mit viel Verve. Mein Kollege Hans-Ueli Vogt - er wurde schon erwähnt - hat mit viel Verve und sehr viel Sachverstand einen Vorschlag ausgearbeitet, den wir intensivst diskutiert haben, vor und hinter den Kulissen. Wir haben eine Lösung gefunden, die wir jetzt dem Ständerat zur Weiterarbeit präsentieren können.

Es mag sein, dass im Aufbau dieser Unternehmerhaftung, dieser Geschäftsherrenhaftung noch Verbesserungspotenzial besteht. Wir werden über diese Beweislastfragen noch diskutieren müssen. Wir werden diskutieren müssen, ob im IPRG allenfalls noch eine Anpassung notwendig ist, die darüber hinaus geht, hier den Schutz aufzubauen, damit wir nicht am Schluss ein "forum shopping" haben. Aber ich muss Ihnen auch sagen: Entgegen all den Pamphleten, die zum Teil verteilt worden sind, gibt es heute schon eine Klagemöglichkeit aufgrund der Artikel 29 bis 30 der Bundesverfassung und allenfalls sogar aufgrund von Artikel 3 IPRG, das sogenannte Notgerichtsstands-Verfahren.

Es bleibt auf jeden Fall auch immer Artikel 8 ZGB erhalten, und das Bundesgericht hat immer wieder gezeigt, dass es beim Umgang mit diesen Beweislastfragen auch in der Lage ist, einen pragmatischen Weg zu finden. Allenfalls aber kann der Ständerat auch die Idee des französischen Gesetzgebers noch einmal prüfen und fragen, ob die Beweislast und die Frage der Rechtshängigkeit entsprechend dem französischen Gesetz vielleicht eingebaut werden könnte, sodass [PAGE 1063] wir am Schluss irgendwie - ich sage nicht eine Mischung, sondern einen pragmatischen, funktionierenden Weg haben, der das aufnimmt. Denn auf der anderen Seite gehen der Schweizer Konsument, die Konsumentin, der Bürger, die Bürgerin davon aus, dass wir das tun, was wir immer sagen, nämlich dass wir im Ausland mit Anstand Geschäfte machen und unser Geld unter Berücksichtigung von Ethik und Moral verdienen. Am Schluss fliegt uns sonst diese Konzernverantwortungs-Initiative um die Ohren. Ich werde dann noch einmal darauf zurückkommen.

Ich bitte Sie namens der Grünliberalen einzutreten, die Rückweisung abzulehnen, dieses Geschäft zu beraten und den Gegenvorschlag an den Ständerat zu schicken, der sich damit auseinandersetzen soll. Wir haben etwas Gutes gemacht, etwas Wirtschaftsfreundliches, Funktionierendes, Praktikables und Pragmatisches.