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Rieder Beat · Ständerat · 2018-06-14

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion · 2018-06-14

Wortprotokoll

Ich wollte eigentlich zu diesem Thema nicht sprechen, muss es nun aber trotzdem tun. Kollege Cramer hat erwähnt, dass eine grosse Mehrheit des Grossen Rates des Kantons Genf diese Standesinitiative unterstützt hat, darunter Vertreter aller Parteien.

Ich könnte Kollege Cramer in allen Punkten Recht geben. Er hat Recht mit dem, was er hier sagt. Eine Rehabilitierung ist ein politischer Entscheid, den das Parlament treffen könnte. Aber ich muss dann doch erwähnen, dass der Wortlaut der Standesinitiative weit über die Rehabilitierung hinausgeht.

Der Wortlaut verlangt, wie es die Kollegen Caroni und Hefti erwähnt haben, die Aufhebung von höchstrichterlichen Urteilen aus dem Jahr 1933. Da muss sich unsere Kammer natürlich schon überlegen, ob wir mittels Parlamentsbeschluss einen 85-jährigen höchstrichterlichen Entscheid aufheben können. Ich überlasse jedem Parlamentarier selbst den Entscheid, ob er in einer solchen Art rückwirkend in die Judikative eingreifen will; ich brauche Ihnen hier keine staatspolitischen Belehrungen zu geben, ich mache nur eine kleine, kurze Erwähnung: Es ist manchmal durchaus nützlich, das Gesetz anzuschauen. Wann und wie werden in der Schweiz höchstrichterliche Entscheide aufgehoben? Kollege Cramer weiss es genau: Gemäss Artikel 121ff. des Bundesgerichtsgesetzes kann man Revisionsbegehren stellen. Das Revisionsbegehren ist der Weg; die Voraussetzungen sind einzuhalten. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein Urteil aufgehoben werden.

Mit allem guten Willen gegenüber dieser Standesinitiative, gegenüber dem Aspekt der Rehabilitierung und dem Aspekt, dass man sich in dieser politischen Geschichte gütlich einigen könnte, ist der zweite Teil der Standesinitiative, nämlich die Aufhebung von sieben Urteilen, schlichtweg nicht erfüllbar. Ich habe das Gefühl, dass man bei der Redaktion der Standesinitiative eindeutig zu weit gegangen ist.[GZ]

Daher stehe ich zum Antrag der Mehrheit.