AB 232762
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-14
Wortprotokoll
Ab und zu führt diese Blockbildung zu Verwirrung, wann man sprechen darf und wann nicht. Ich spreche jetzt für die SP-Fraktion zu Block 2 und werde mich vor allem zur Umsetzung der Abzocker-Initiative äussern. Herr Minder sitzt ja im Saal. Ich nehme an, er hat auch die reale Entwicklung verfolgt. Die Umsetzung der Initiative ist seit 1. Januar 2014 in Kraft und kommt seit 2016 voll zum Tragen. Die SP ist, wie gesagt, die einzige Bundesratspartei, die die Initiative aktiv unterstützt hatte. Wenn wir jetzt Bilanz ziehen, müssen wir leider feststellen, dass die Initiative in Bezug auf die Bremsung der Abzockerei noch nicht sehr wirkungsvoll war, nicht so, wie wir uns das vorgestellt hatten. Vielleicht bereitet Herr Minder jetzt eine neue Initiative vor; ich weiss es nicht.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Schweiz mindestens europaweit die höchsten Entschädigungen hat. Bei den Verwaltungsräten ist es absolut krass. Wir haben jüngst wieder die Zusammenstellung gesehen: Sogar Verwaltungsräte, die ja keine operative Funktion haben, bekommen bis zu über 6 Millionen Franken Jahresentschädigung. Das ist z. B. bei Roche der Fall. Ich könnte es Ihnen allen aufzählen. Das hat natürlich wiederum auch Konsequenzen für die operativen Entschädigungen. Gutbezahlte Verwaltungsräte füttern selbstverständlich nicht nur sich selber, sondern auch die Geschäftsleitungen, damit das ganze System in sich stabil ist.
Das hat zur Folge, dass die Schweiz sehr, sehr hohe Managerentschädigungen hat. Es ist das Verdienst von Travail Suisse, das jedes Jahr transparent zu machen. Es gab 2017 wieder - Herr Adrian Wüthrich wird das nächste Woche dann präsentieren - Managerentschädigungen in der Höhe von weit über 10 Millionen Franken. Man muss sich das mal vorstellen! An der Spitze sind wiederum die CEO von Roche, UBS, Novartis und Nestlé mit bis zu 14 Millionen Franken.
Was die operativen und auch die VR-Entschädigungen betrifft, haben wir ja jetzt eine gewisse Transparenz, aber das wirkt nicht als Bremse. Umso mehr hätte ich es, Frau Bundesrätin, begrüsst, wenn jetzt mehr als die VegüV ins Gesetz überführt worden wäre. Ich weiss, im Vorentwurf hatte es wesentlich griffigere Bestimmungen, die jetzt teilweise aufgenommen worden sind, insbesondere durch die Minderheiten Pardini. Ich komme jetzt darauf zu sprechen.
Ein Ärgernis sind variable Boni. Deshalb ist eine der wichtigen Forderungen, dass man diese statutarisch begrenzt. Herr Pardini verlangt in seiner Minderheit zu Artikel 626 Absatz 2 mit einer neuen Ziffer 5, dass die Boni statutarisch begrenzt werden können. Er verlangt explizit auch ein Verbot der prospektiven Abstimmungen über Bonuszahlungen. Es ist ja absurd, ein Bonus sollte doch eine Entschädigung für ein Verdienst sein, also kann man ja sicher nicht prospektiv darüber abstimmen lassen. Diese prospektiven Abstimmungen führen dazu, dass man einen Bonus-Pool schafft, und was ein Pool dann für Konsequenzen hat, wissen Sie alle: Das führt zu Begehrlichkeiten, und die Boni werden nachher sicher ausgeschüttet.
Ich bitte Sie also, hier der Minderheit Pardini zu folgen.
Eine ganz zentrale Bestimmung des Vorentwurfes, die aber dann nicht Eingang ins Gesetz fand, war die explizite Verankerung der Sorgfalts- und Treuepflicht in Bezug auf die Vergütungspolitik. Herr Pardini zeigt ganz klar, nach welchen Kriterien die Vergütungen auszurichten sind: Das sind die wirtschaftliche Lage der Unternehmung, ein angemessenes Verhältnis zu den Aufgaben, eine klare Spanne zwischen den höchsten und den tiefsten Entschädigungen und Löhnen. Herr Pardini schlägt zwischen dem höchsten und dem tiefsten Lohn eine Spanne mit einem Faktor 20 vor.
Travail Suisse zeigt nun auf, wie die Realität in der Schweizer Wirtschaft aussieht. Die Spannen zwischen Höchst- und Tiefstlöhnen betragen bei Roche 1 zu 236, bei UBS - immerhin eine Bank mit Staatsgarantie, wir tragen das Risiko für diese hohen Löhne - 1 zu 272 und bei Novartis 1 zu 215. Stellen Sie sich das einmal vor!
Es wäre also wichtig, dass man der Minderheit Pardini folgt und diese Ungerechtigkeiten und diese sozialen Missstände jetzt bekämpft, indem wir diese Lohnspanne festlegen.
Ganz wichtig ist auch der weitere Antrag, nämlich dass diese Bonuszahlungen auf ein Sperrkonto gehören, und zwar für fünf Jahre. Erst nach fünf Jahren wissen wir nämlich, wie die Unternehmung gewirtschaftet hat, und ob die Leistungen auch nachhaltig waren. Ich bitte Sie, hier entsprechend den Minderheiten, insbesondere der Minderheit Pardini, zu folgen. Sie kommen damit auch wieder auf Bestimmungen des Vorentwurfes zurück, wie sie das Departement in die Vernehmlassung gegeben hat. Ich bin überzeugt, damit hätten wir einen wirksamen Hebel gegen die Abzockerei.
Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung zum Antrag Vogt zur Dekotierung. Herr Vogt will die Dekotierung explizit in die Kompetenz des Verwaltungsrates legen, das heisst, wie es heute faktisch Praxis ist. Der Bundesrat schlägt vor, dass die Dekotierung in die Kompetenz der Generalversammlung gehört. Das ist selbstverständlich die einzig richtige Lösung. Was bedeutet eine Dekotierung für mich als Aktionärin? Das ist eine faktische Enteignung. Der Titel hat ja dann gar keinen Handelswert mehr, wenn er dekotiert worden ist. Wie man hier auf die Idee kommen kann, die Dekotierung in die [PAGE 1088] alleinige Kompetenz des Verwaltungsrates zu legen, das ist mir unverständlich, Herr Vogt.
Noch unverständlicher bzw. mit einem Schmunzeln habe ich seine Begründung zur Kenntnis genommen. Er verweist hier auf die Rechtsentwicklung in Deutschland - fremdes Recht, Sie nehmen es zur Kenntnis - soll hier inspirierend sein, Herr Vogt. Kommt noch dazu, dass wir dann das ganze Setting des deutschen Rechts in Schweizer Recht überführen müssten, das machen Sie ja dann aber nicht.
Also ich bitte Sie, bewahren Sie die Aktionärinnen und Aktionäre vor dieser faktischen Enteignung und stimmen Sie mit dem Bundesrat für die Kompetenz der Generalversammlung, nur da ist es nämlich richtig entschieden, da können die Aktionäre nämlich auch ihre Meinung dazu sagen.