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Gross Jost · Nationalrat · 2002-06-20

Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-06-20

Wortprotokoll

Die Kernenergiehaftpflicht ist in einem separaten Bundesgesetz geregelt, und zwar als Gefährdungshaftung, d. h. als Haftung für jedes Risiko, das sich in einem Nuklearschaden verwirklicht - unabhängig von einem Verschulden. Das heisst, das Modell dieser Haftung ist wie in anderen Risikobereichen eine sehr weit gehende Kausalhaftung nach dem Motto: Wer ein überdurchschnittlich hohes Gefahrenrisiko eingeht, soll auch weiter gehend haften - in der Fachsprache: Risikolegitimation durch eine strenge Haftung. Zusätzlich ist diese Haftung durch ein Versicherungsobligatorium abgesichert. So weit, so gut. Hält diese Lösung aber, was sie verspricht, oder ist sie ein Beruhigungsmittel, das nur Scheinsicherheit vorgaukelt? Ich meine: ja. Denn nukleare Risiken sind letztlich nicht versicherbar; das hat die Kommissionsberatung drastisch gezeigt. So versichert der Bund gemäss Artikel 12 des Spezialgesetzes nur bis zu einem Maximalbetrag von einer Milliarde Franken plus 100 Millionen Franken Zinsen und Verfahrenskosten.

"Tschernobyl" hat der Bevölkerung aber neben dem nicht kompensierbaren Leid einen Schaden in dreistelliger Milliardenhöhe zugefügt. Untersuchungen haben gezeigt, dass solche Unglücksfälle in dicht besiedelten Ländern einen Schaden von mehr als 1000 Milliarden Franken verursachen können. Der Betrag von einer Milliarde Franken ist also ein Klacks; den nicht versicherbaren Schaden würde die Bevölkerung und letztlich der Staat, vor allem die Bundessozialversicherung, tragen. Wir sind uns bewusst: Wahrscheinlich würde ein Super-GAU in diesem Land das ganze System sozialer Sicherheit zum Einsturz bringen. International werden die Begehrlichkeiten gegenüber dem Staat seit dem 11. September immer grösser; es wird sogar eine umfassende Staatshaftung gegen alle Arten von terroristischen Übergriffen gefordert.

Deshalb mag der Antrag der Minderheit Teuscher beim Spezialgesetz - mit dem Antrag auf Erhöhung der Versicherungssumme auf 200 Milliarden Franken - auf den ersten Blick schockieren; aber das ist die Realität eines Nuklearschadens. Der Antrag der Minderheit Teuscher zeigt die Absurdität der aktuellen Haftpflicht- und Versicherungsregelung auf, die nur eine Scheinsicherheit vermittelt.

Es kommt nun aber ein ordnungspolitischer Einwand hinzu, den bürgerliche Politikerinnen und Politiker liebend gerne bei allen möglichen und unmöglichen Gelegenheiten vorzubringen pflegen. Die Versicherung durch den Bund verfälscht den Wettbewerb unter den verschiedenen Energieträgern, vor allem zulasten der Wasserkraft. Die praktische Garantenstellung des Bundes ist in Geld nicht aufzuwiegen. Der Bund wirft weit mehr als die eine Milliarde Franken zugunsten der Kernenergie in die Waagschale. Erneuerbare Energieträger führen nicht entfernt zu ähnlichen Risiken und sind wegen des Fehlens dieser Garantenstellung des Bundes am Markt erheblich benachteiligt.

Notwendig wäre also eine Haftpflicht oder eine versicherungsrechtliche Gleichbehandlung der Energieträger. Deshalb ist die angekündigte Revision des Kernenergiehaftpflichtgesetzes zu begrüssen. Es ist zu fordern, dass die Betreiber der AKW einer wirklichen Gefährdungshaftung mit einer realistischen Versicherungssumme unterworfen werden. Der Grundsatz der Wettbewerbsneutralität staatlichen Handelns verlangt eine volle Überwälzung der Haftpflichtprämien und der Versicherungskosten auf die Betreiber, oder er verlangt den Verzicht auf eine Technologie, die nicht versicherbare Risiken heraufbeschwört.

Auch unter diesem Gesichtspunkt bitte ich Sie, die Initiativen zu unterstützen.