Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2002-06-20
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2002-06-20
Wortprotokoll
Die Atomenergie hat in der Schweiz in den Fünfzigerjahren Einzug gehalten, nachdem die Wasserkraft zu knapp wurde, um das ganze Land mit Energie zu versorgen. Damals hätte eigentlich die Elektrizitätswirtschaft lieber auf thermische Kraftwerke gesetzt. Es waren aber die politischen Behörden und insbesondere der Bundesrat, der damals vor allem aus Umweltgründen auf die Atomenergie gedrängt hat.
Zu jener Zeit war die politische Akzeptanz der Atomenergie sehr gross. Es gab noch keine Grünen. Auch innerhalb der Linken gab es damals einen Slogan, der etwa hiess: "Atomkraft für friedliche Zwecke - Ja". Die Auseinandersetzung um die Atomproblematik fand also an einer anderen Front statt. Das hat dazu geführt, dass die Schweiz sogar selbst einen AKW-Typ entwickeln wollte, in Lucens, was dann allerdings gescheitert ist, weil es zu einem Unfall und der anschliessenden Schliessung kam. Es sind die AKW von Gösgen und Beznau entstanden.
Aber dann kam die Zeit - Herr Rechsteiner-Basel würde, Bob Dylan zitierend, sagen: "the times they are a-changin'" -, als sich ein Widerstand zu entwickeln begann. Es war ein Widerstand, der sich rund um die Angst vor der Technologie bildete, auch vor der Undurchschaubarkeit und Unlenkbarkeit dieser Technologie. Unfälle - vor allem dann jener von Tschernobyl - taten das ihre dazu, dass der Widerstand gegen die Atomkraft sehr stark gewachsen ist. Mittlerweile wurde die Atomenergie in "Kernenergie" umgetauft, und der Widerstand dagegen spaltete unser Land eigentlich in zwei mehr oder weniger unversöhnliche Lager von Gegnern und Befürwortern.
Seit ich selbst in der eidgenössischen Politik bin - seit 1979 nämlich - sind allein schon sieben Initiativen eingereicht worden, die mit Kernenergie etwas zu tun haben. Eine einzige - die Moratoriums-Initiative - ist angenommen worden. Es gab zahlreiche Versuche, diese energiepolitischen Lager irgendwie zu versöhnen und eine Einigung zu finden. Es gab Dialoge und "runde Tische", und ich muss ganz ehrlich sagen: Die meisten von ihnen sind gescheitert. Dort, wo es um Wasserkraft, um Überleitungen ging, konnten Einigungen gefunden werden. Wo es aber um Kernenergie ging, konnte keine Einigung gefunden werden, ausser beim Entsorgungskonzept unter Professor Wildi, wobei dort die letzten Kapitel noch nicht abgeschlossen sind.
Die Haltung des Bundesrates in dieser Situation ist die folgende: Er orientiert sich an der gewachsenen Realität, die darin besteht, dass es bei uns die Atomenergie gibt und dass sie in unserem Land 40 Prozent der Stromproduktion abdeckt. Für seine Energiepolitik orientiert er sich dabei an den Kriterien der Nachhaltigkeit. Das betrifft nicht nur das Gesetz, das wir Ihnen jetzt hier unterbreiten, sondern Sie müssen dieses Gesetz im Rahmen anderer Bemühungen sehen, beispielsweise des Energiegesetzes, des CO2-Gesetzes, des Elektrizitätsmarktgesetzes und der Elektrizitätsmarktverordnung sowie des Kernenergiehaftpflichtgesetzes, das wir Ihnen unterbreiten werden; dies aber noch nicht während der Differenzbereinigung dieses Gesetzes, sondern erst nachher.
Wir unterbreiten Ihnen das Kernenergiegesetz zusammen mit der Botschaft zu den beiden Initiativen. Wir haben den Gesetzentwurf aus diesem Grunde als indirekten Gegenvorschlag zu den beiden Initiativen formuliert und inhaltlich so ausgestaltet, dass es tatsächlich ein indirekter Gegenvorschlag sein kann. Nach den parlamentarischen Beratungen ist allerdings daran zu zweifeln, ob es inhaltlich noch ein indirekter Gegenvorschlag ist. Wir werden die Ergebnisse der Beratungen in diesem Rate abwarten. Indes ist es ja so, dass es keine genauen Kriterien gibt, was denn ein indirekter Gegenvorschlag ist und was nicht. Das kann man juristisch nicht genau definieren. Je nach dem Inhalt haben die Initiativen einfach wieder mehr oder weniger Chancen. Insofern besteht tatsächlich ein Zusammenhang.
Aber wir unterbreiten Ihnen dieses Gesetz nicht einfach nur wegen der Initiativen, sondern wir müssen Ihnen dieses Gesetz ohnehin unterbreiten, und zwar deshalb, weil die bisherige Gesetzgebung, also Atomgesetz und -beschluss, den Anforderungen, wie wir sie als Gesetzgeber stellen müssen, nicht mehr genügt.
Wie ich gesagt habe, orientierten wir uns bei der Formulierung des Gesetzes an den Kriterien der Nachhaltigkeit. Die Nachhaltigkeit besteht aus drei Säulen: dem wirtschaftlichen Kriterium, der sozialen Kohäsion und der Solidarität mit der Umwelt und den zukünftigen Generationen.
Was die Wirtschaft angeht, haben wir die Option Kernenergie offen gehalten, schlagen Ihnen aber neu das fakultative Referendum vor - das fakultative Referendum als Ausdruck der zweiten Säule der Nachhaltigkeit, nämlich der sozialen Kohäsion, dass also darüber abgestimmt werden kann, wenn das gewünscht wird. Es sind auch wirtschaftliche [PAGE 1083] Gründe, die uns dazu bewogen haben, Ihnen die Nein-Parole zu den beiden Initiativen vorzuschlagen.
Was die soziale Kohäsion angeht, ist es auch deren Ausfluss, dass wir die Sicherheitspflicht der Betreiber kodifizieren und regeln, dass wir das ganze gerichtliche Verfahren, das administrative Verfahren bei einer Umrüstung, bei einer Nachrüstung, bei einer neuen Kernanlage regeln. Das ist bis jetzt nicht im Detail geregelt gewesen; die Schweiz ist deswegen ja auch mal vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg gezogen worden.
Was die dritte Säule der Nachhaltigkeit angeht, nämlich die Solidarität mit der Umwelt und den zukünftigen Generationen, ist vorab darauf zu verweisen, dass sich diese Solidarität nicht einfach auf das Gebiet der Schweiz beschränkt, sondern dass wir hier global denken müssen. Wir regeln also zunächst einmal die Stilllegung der Kernkraftwerke; sie ist bis jetzt nicht geregelt gewesen. Wir wollen endlich die Entsorgung radioaktiver Abfälle regeln; auch das ist etwas, wofür wir die Verantwortung nicht einfach über die Landesgrenze hinaus abgeben können. Und wir regeln die Wiederaufbereitung: Der Bundesrat schlägt Ihnen vor, die Wiederaufbereitung zu verbieten, auch das wieder aus dem Nachhaltigkeitsgedanken heraus, dass wir nicht in anderen Ländern ein Verfahren tolerieren wollen, das wir - ehrlich gesagt - in unserem eigenen Land nie tolerieren würden und das hier keine Chance hätte. Wir wollen die Wiederaufbereitung aber nicht subito verbieten; das betrifft wieder die wirtschaftliche Säule der Nachhaltigkeit. Wir wollen hier der Wirtschaft Zeit geben, damit sie sich darauf einstellen kann.
All diese Fragen kommen nachher in der Detailberatung dran. Ich schlage vor, dass wir diese Detailberatung nachher ausführlich halten.
Wir schlagen Ihnen also vor, auf das Gesetz einzutreten und die beiden Initiativen zur Ablehnung zu empfehlen.