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AB 233176

Carobbio Guscetti Marina · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-15

Wortprotokoll

Art. 697 [GZ]

Antrag der Mehrheit [GZ]

Abs. 1[GZ]

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 2 [GZ]

... können Aktionäre, die zusammen mindestens 10 Prozent des Aktienkapitals oder der Stimmen vertreten, vom ...

Abs. 3 [GZ]

Der Verwaltungsrat erteilt die Auskunft innert vier Monaten. Die Antworten des Verwaltungsrates sind zudem ...

Abs. 4 [GZ]

... und soweit keine Geschäftsgeheimnisse oder andere schutzwürdige Interessen der Gesellschaft gefährdet ...

[VS]

Antrag der Minderheit [GZ]

(Leutenegger Oberholzer, Allemann, Arslan, Fehlmann Rielle, Mazzone, Naef)[GZ]

Abs. 2 [GZ]

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

[VS] [PAGE 1142]

Antrag der Minderheit [GZ]

(Mazzone, Allemann, Arslan, Fehlmann Rielle, Leutenegger Oberholzer, Naef)[GZ]

Abs. 5 [GZ]

Bei Gesellschaften, deren Aktien nicht an der Börse kotiert sind, kann jeder Aktionär vom Verwaltungsrat Auskunft über die Vergütungen, Darlehen und Kredite gemäss Artikel 734a verlangen.

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