AB 233176
Carobbio Guscetti Marina · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-15
Wortprotokoll
Art. 697 [GZ]
Antrag der Mehrheit [GZ]
Abs. 1[GZ]
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2 [GZ]
... können Aktionäre, die zusammen mindestens 10 Prozent des Aktienkapitals oder der Stimmen vertreten, vom ...
Abs. 3 [GZ]
Der Verwaltungsrat erteilt die Auskunft innert vier Monaten. Die Antworten des Verwaltungsrates sind zudem ...
Abs. 4 [GZ]
... und soweit keine Geschäftsgeheimnisse oder andere schutzwürdige Interessen der Gesellschaft gefährdet ...
[VS]
Antrag der Minderheit [GZ]
(Leutenegger Oberholzer, Allemann, Arslan, Fehlmann Rielle, Mazzone, Naef)[GZ]
Abs. 2 [GZ]
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
[VS] [PAGE 1142]
Antrag der Minderheit [GZ]
(Mazzone, Allemann, Arslan, Fehlmann Rielle, Leutenegger Oberholzer, Naef)[GZ]
Abs. 5 [GZ]
Bei Gesellschaften, deren Aktien nicht an der Börse kotiert sind, kann jeder Aktionär vom Verwaltungsrat Auskunft über die Vergütungen, Darlehen und Kredite gemäss Artikel 734a verlangen.