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Hess Lorenz · Nationalrat · 2018-09-10

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2018-09-10

Wortprotokoll

Warum tun sich die beiden Räte so schwer, hier aus den Differenzen zu finden? Oder warum finden sich hier Differenzen dermassen zahlreich? Weil es darum geht, einen vernünftigen Mittelweg zwischen einem spürbaren Spareffekt auf der einen Seite und dem Statuieren eines Exempels am falschen Ort auf der anderen Seite zu finden. Das ist wohl die Crux an dieser Vorlage.

Und obwohl Differenzen immer möglichst schnell und möglichst vollständig ausgeräumt werden sollten, denke ich, dass wir es bei dieser Vorlage tatsächlich auch mit dem Zeitfaktor zu tun haben. Zum einen geht es hier um Schicksale von Menschen, die zum Teil in Situationen leben, die nicht oder fast nicht bewältigbar sind, und zum andern erinnere ich daran, wie lange man, beispielsweise in der Frage der Mietzinsmaxima, auf eben die Revision vertröstet hat, die wir jetzt vor uns haben. Es ist also Zeit und tut not, die Differenzen zu bereinigen.

Nach der letzten Beratung hier im Saal hat die BDP darauf gehofft, dass der Ständerat diese Vorlage am einen oder anderen Ort im Sinne der Betroffenen entschärfen wird. Das hat der Ständerat tatsächlich gemacht. Er hat an einigen Orten damit natürlich auch Sparpotenzial aus der Vorlage genommen. Aber eben, es geht darum, einerseits Sparpotenzial auszuschöpfen und andererseits nicht ein Exempel am falschen Ort zu statuieren. Hier denken wir, dass der Ständerat grösstenteils eine gute Linie gefunden hat, der die BDP-Fraktion, mit wenigen Ausnahmen, auch folgt. Wir tun gut daran, hier einen Kompromiss, einen guten Mittelweg zu finden.

Bei Block 1 unterstützen wir bei Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe a in der Frage der Senkung des Lebensbedarfs von Kindern und bei Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe b in der Frage der Mietzinsmaxima die Minderheitsanträge Lohr. Betreffend die Mietzinsmaxima hat meine Vorrednerin in Zahlen klar dargelegt, wo die Differenzen liegen und wie hoch der Handlungsbedarf ist. Das brauche ich hier nicht zu wiederholen.

Was die Minderheit I (Lohr) in Bezug auf den Lebensbedarf von Kindern anbelangt, ist die BDP-Fraktion der Meinung, dass es Sinn macht, eine Grenze beim Alter von 11 Jahren festzulegen. Bis zu dieser Altersgrenze sind die "Synergien" im Unterhalt der Kinder grösser - bis hin zum Nachtragen von Kleidern oder dem gemeinsamen Gebrauch von Ausrüstungen. Weil wir eben auch Sparpotenzial orten müssen, lässt es sich vertreten, hier dem Konzept der Minderheit I zu folgen. Die Kosten für das zweite Kind steigen nach dessen 11. Altersjahr unverhältnismässig. Deshalb scheinen uns die Altersgrenze und der Unterschied zu den jüngeren Kindern, wie es Kollege Lohr meint, sinnvoll zu sein.

Wir bitten Sie, bei Block 1 die zwei Minderheitsanträge Lohr zu unterstützen.