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Weibel Thomas · Nationalrat · 2018-09-10

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2018-09-10

Wortprotokoll

Wir befinden uns in der ersten Runde der Differenzbereinigung, und ich stelle fest, dass die Anträge praktisch identisch sind wie damals, als wir das Geschäft in der ersten Debatte beraten haben. Die Fakten sind Ihnen also weitgehend bekannt.

Wir Grünliberalen werden hier bei Block 1 bei beiden Bereichen mit Differenzen die Minderheit Lohr unterstützen; ich erläutere Ihnen weshalb.

Beim Lebensbedarf der Kinder macht die Minderheit I (Lohr) einen Kompromissvorschlag. Wir unterstützen diesen Kompromiss als Schritt auf den Ständerat zu. Beim Antrag der Minderheit I werden die Studie Bass und die entsprechenden Erkenntnisse berücksichtigt. Es wird insbesondere berücksichtigt, dass für Kinder unter 11 Jahren heute die Beträge zu hoch angesetzt sind. Aber die Minderheit I akzeptiert auch, dass bei mehreren Kindern, insbesondere bei Kindern über 11 Jahre, die Betrachtung differenziert werden muss. Der Antrag der Minderheit I beinhaltet auch die Anrechnung der Fremdbetreuungskosten für die Kinder unter 11 Jahren. Hier unterscheidet er sich nicht vom Antrag der Mehrheit. Es ist hier Artikel 10 Absatz 3 Buchstabe f gemeint. Die Ergänzungsleistungen beziehenden Personen im erwerbsfähigen Alter müssen im Arbeitsmarkt vermittelbar sein. Wenn sie Kinder zu Hause betreuen, dann sind sie nicht vermittelbar. Wenn sie eine Stelle antreten wollen und erst noch einen Krippenplatz oder ein anderes Betreuungsangebot organisieren müssen, dann wird das nie und nimmer klappen. Mit anderen Worten: Es wird ein zusätzliches Hindernis errichtet; der Einstieg in den Arbeitsmarkt wird zusätzlich erschwert. Dass die Fremdbetreuungskosten, wenn diese ausgewiesen sind, anrechenbar sind, trägt eben dieser Erkenntnis Rechnung.

Bei den Mietzinsmaxima unterstützen wir auch die Minderheit Lohr. Die letzte Anpassung dieser Maxima stammt aus dem Jahr 2000. Die aufgelaufenen Mietzinserhöhungen betragen in der Zwischenzeit über 20 Prozent, rund 24 Prozent. Das bedeutet, dass für viele Personen, die Ergänzungsleistungen beziehen, die Mietzinskosten bei Weitem nicht mehr gedeckt sind, weil die Mieten eben aufgeschlagen haben.

Heute können die Betroffenen dies noch irgendwie ausgleichen und quersubventionieren, sei es, dass sie es sich vom Lebensbedarf absparen, sei es, dass sie es aus dem Lebensbedarf der Kinder quersubventionieren. Aber dieser Lebensbedarf der kleinen Kinder soll ja jetzt gekürzt werden. Wir Grünliberalen sind für ehrliche, faire Annahmen, damit die Betroffenen in einer schlichten Wohnung wohnen und auch die Miete begleichen können. Wir unterstützen auch hier die Minderheit Lohr.

Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zum betreuten Wohnen. Das betreute Wohnen hat in der ersten Diskussion von Block 1 sehr viel Raum eingenommen. Die Kommission ist ohne anderen Antrag dem Ständerat gefolgt und ist bereit, die entsprechenden Regelungen zu streichen. Wir wollen auf die Ergebnisse einer Studie warten, welche die Leistungserbringenden in Auftrag gegeben haben. Wir gehen davon aus, dass daraus Hinweise bezüglich Definition und Abgrenzung der Leistungen möglich sind. Ich verspreche Ihnen aber: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Wir werden auf dieses Thema zurückkommen.

Ich wiederhole nochmals zu den beiden Themenbereichen: Unterstützen Sie beide Male die Minderheit Lohr! Wir machen das so.