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preparatory:AB 23330

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2002-06-20

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen ausführen, warum ich der Meinung bin, dass man das Kernenergiegesetz an den Bundesrat zurückweisen soll.

Es war die Absicht des Bundesrates, dem Parlament mit dem Kernenergiegesetz einen indirekten Gegenvorschlag zu den Volksinitiativen "Moratorium plus" und "Strom ohne Atom" vorzulegen. Doch die Prüfung des vorliegenden Textes zeigte schnell, dass der Entwurf völlig ungenügend und das Kernenergiegesetz ein untauglicher Vorschlag ist; er verdient die Bezeichnung Gegenvorschlag eigentlich nicht. Insgesamt beschränkt sich der Entwurf des Kernenergiegesetzes weitgehend auf eine redaktionelle Bearbeitung des bisher geltenden Atomrechtes und der bisher von den Behörden auch ohne gesetzliche Grundlagen geübten Praxis. Der vorliegende Entwurf geht auf keine einzige der Hauptforderungen der beiden Initiativen wirklich ein. Im Grunde genommen bezweckt er nichts anderes als die Weiterführung der Atomenergienutzung ohne jegliche Einschränkungen.

Mit den Rückweisungsanträgen soll das Gesetz an den Bundesrat zurückgewiesen werden, damit dieser einen echten Gegenvorschlag zu den beiden Initiativen ausarbeiten kann. In einem echten Gegenvorschlag muss die Sicherheit der Bevölkerung deutlich höher gewichtet werden, und die demokratische Mitbestimmung der Bevölkerung muss ausgebaut werden. Daher lege ich im Rückweisungsantrag meiner Minderheit fünf Punkte fest, welche im Kernenergiegesetz verankert werden sollten.

Ich möchte Ihnen diese fünf Punkte kurz erläutern:

1. Die Betriebszeit der Atomkraftwerke ist auf maximal 30 Jahre zu beschränken. Der Entwurf des Kernenergiegesetzes ist ein Heimatschutzgesetz für alte AKW, weil die Betriebsdauer für die bestehenden AKW durch das Kernenergiegesetz grundsätzlich nicht beschränkt wird. Immer wieder wurde wider besseres Wissen gesagt, die alten AKW seien ja nachgerüstet worden und würden nun dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Aber auch wenn man einen Ferrari-Motor in einen VW-Käfer einbaut, wird daraus noch lange kein Rennauto - trotz aller Nachrüstung. Alte AKW wären heute, wie Ursula Wyss das vorhin ausgeführt hat, nicht mehr bewilligungsfähig.

2. Der Abtransport und die Wiederaufbereitung der abgebrannten Brennelemente müssen sofort gestoppt werden. Die Wiederaufbereitung ist eine äusserst gefährliche Angelegenheit: Die abgebrannten Brennelemente werden aus der Schweiz über Hunderte von Kilometern nach Sellafield oder La Hague transportiert. Bei der Wiederaufbereitung fällt atombombenfähiges Plutonium an. Die Strände von La Hague und Sellafield und das Meer sind radioaktiv verseucht. Das Krebsrisiko der lokalen Bevölkerung ist im Vergleich zum Landesdurchschnitt wesentlich höher. Die Wiederaufbereitung ist eigentlich ein Verbrechen an den Menschen in der Umgebung der Aufbereitungsanlagen. Indem die Schweiz ihre Brennelemente nach La Hague und nach Sellafield schickt, macht sie sich an diesem Verbrechen mitschuldig. Dem gibt es eigentlich nichts mehr beizufügen. Die [PAGE 1061] Wiederaufbereitung ist zu stoppen, denn die Wiederaufbereitung ist nicht nötig, auch wenn wir weiterhin auf Atomenergie setzen.

3. Die Atombewilligungsverfahren sind zu demokratisieren. Wenn wir eine Technologie nutzen, die gesellschaftlich weit reichende Folgen hat, dann muss diese Nutzung demokratisch abgesichert sein. Die Atomenergienutzung kann die Lebensgrundlagen unserer Gesellschaft langfristig zerstören und weite Teile der Schweiz unbewohnbar machen. Daher hat auch die Gesellschaft zu entscheiden, ob und welches Risiko sie mit dieser High-Risk-Technologie eingehen will.

4. Für die AKW-Betreiber ist die unbeschränkte Haftpflicht einzuführen. Es müsste doch selbstverständlich sein, dass derjenige, der ein Geschäft mit hohem Risiko betreibt, auch für alle Kosten bei einem allfälligen Schaden aufkommt. Daher müssen die Betreiber von AKW auch sicherstellen, dass entweder sie oder allenfalls eine Versicherung den ganzen Schaden abdecken, der durch einen Unfall entstehen kann. Wenn den Versicherungsgesellschaften das Risiko zu gross ist, dann ist dies kein Argument gegen die unbeschränkte Haftung, sondern vielmehr ein weiterer Beweis dafür, welches inakzeptable Risiko wir mit der Atomenergienutzung eingehen.

5. Die AKW-Betreiber werden zur vollen Deckung der Entsorgungskosten verpflichtet. Diese Forderung entspricht dem Verursacherprinzip.

Damit das Kernenergiegesetz dem Anspruch des Bundesrates gerecht werden kann, ein indirekter Gegenvorschlag zu den Initiativen zu sein, braucht es eine intensive Überarbeitung des vorliegenden Entwurfs. Mit meinem Minderheitsantrag auf Rückweisung zeige ich die Stossrichtung auf, damit aus umweltpolitischer Sicht überhaupt von einem Gegenvorschlag gesprochen werden kann.