Lexipedia

Pezzatti Bruno · Nationalrat · 2018-09-10

Pezzatti Bruno · Nationalrat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2018-09-10

Wortprotokoll

Zunächst zu den anrechenbaren Kinderkosten und Fremdbetreuungskosten für Kinder bis 11 Jahre: Die FDP-Liberale Fraktion wird hier die Mehrheit unterstützen. Die Zahlen des Büros Bass und weitere detaillierte Abklärungen zeigen, dass eine gezieltere Differenzierung nach Alter und Anzahl Kinder, wie sie im Sinne der Mehrheit ist, möglich und sinnvoll ist.

Zu den anrechenbaren Mietzinsmaxima: Der Ständerat basiert seine überhöhte Anpassung der Ansätze vor allem auf dem Mietzinsindex, welcher seit 2001 um 21 Prozent gestiegen ist; wir haben es gehört. Allerdings berücksichtigt er in keiner Weise, dass der Referenzzinssatz für Hypotheken seither von 4,5 Prozent auf aktuell 1,5 Prozent gesunken ist. Es ist bekannt, dass AHV- und IV-Rentner mit Ergänzungsleistungen mehrheitlich in älteren Wohnungen und weniger in Neuwohnungen leben. Sie sind langjährige Mieter, die in den letzten Jahren teilweise stark von Mietzinsreduktionen profitieren konnten.

Es geht deshalb heute darum zu evaluieren, in welchem Umfang die Ansätze erhöht werden sollen, um den legitimen Bedarf abzudecken, ohne aber gleichzeitig EL-Bezüger auf dem Mietwohnungsmarkt gegenüber Rentnerpaaren und erwerbstätigen Familien ohne Ergänzungsleistungen zu bevorteilen. Gemäss den ständerätlichen Ansätzen könnte sich eine vierköpfige Familie, die eine IV-Rente und Ergänzungsleistungen bezieht, künftig in grossen Städten wie Bern oder Basel eine Wohnung von bis zu 2156 Franken respektive 2656 Franken, inklusive Rollstuhlzuschlag, pro Monat vergüten lassen. Das entspricht pro Monat rund 1000 Franken bzw. 72 Prozent mehr als heute. Zusammen mit dem allgemeinen Lebensbedarf, den Kinderpauschalen und Vergütungen für die Krankenkassenprämien könnte die Familie so Kosten von bis zu 95[NB]000 Franken pro Jahr geltend machen. Zusätzlich zu diesen Bezügen muss die Familie keine Billag-Gebühren bezahlen und Krankheitskosten nicht selber tragen. Eine solche Familie würde damit deutlich bessergestellt als ein durchschnittlicher Schweizer Haushalt, der laut Bundesamt für Statistik ein jährliches Bruttoerwerbseinkommen von 91[NB]000 Franken erzielt. Eine erwerbstätige Familie müsste brutto gegen 120[NB]000 Franken verdienen, um ein gleich hohes verfügbares Einkommen zu erzielen wie diese Familie mit IV- und EL-Bezügen.

Angesichts dieser Ungleichbehandlung drängt sich die Frage auf, was die Ansätze des Ständerates noch mit der Existenzsicherung - dem eigentlichen Ziel und Zweck der Ergänzungsleistungen - zu tun haben. Die FDP-Liberale Fraktion wird deshalb die Kommissionsmehrheit unterstützen. Die Mehrheit beantragt ebenfalls einen Ausbau der heutigen Ansätze, aber nur einen massvollen. Wir dürfen nicht vergessen, dass die Reformvorlage gemäss Botschaft auch die Kostenexplosion bei den Ergänzungsleistungen abbremsen soll. Im Gegensatz zum bisherigen Beschluss des Nationalrates schlägt die Kommissionsmehrheit jetzt richtigerweise vor, die Bestimmung, welche vorsieht, dass die Kantone die Ansätze um 10 Prozent kürzen können, ersatzlos zu streichen. Dies hätte ansonsten zu tieferen Ansätzen gegenüber heute führen können, was wir von den FDP-Liberalen nicht wollen.

Eine Abfrage auf comparis.ch per Stichtag 4. September 2018 zeigt, dass die massvoll erhöhten Mietzinsmaxima gemäss Kommissionsmehrheit dazu führen, dass EL-Bezüger auf dem aktuellen Mietwohnungsmarkt problemlos fündig werden können. Für eine vierköpfige Familie zum Beispiel würde das Mietzinsmaximum gegenüber heute um knapp 500 Franken pro Monat erhöht. Das heisst, dass einer [PAGE 1210] solchen Familie eine Miete in der Höhe von bis zu 1725 Franken pro Monat finanziert würde. Die Abfrage ergab weiter, dass beispielsweise in der Zentralschweiz, in Luzern und im Umkreis von fünf Kilometern, über 70 Vierzimmerwohnungen und selbst in der Stadt Bern 53 Vierzimmerwohnungen für unter 1700 Franken pro Monat im Angebot stehen.

Auch wir von den FDP-Liberalen sind davon überzeugt, dass es eine Erhöhung der Mietzinsmaxima braucht. Allerdings müssen wir zwingend darauf achten, dass die neuen Ansätze die arbeitende Bevölkerung und die durchschnittlichen Rentnerpaare auf dem Wohnungsmarkt nicht schlechter stellen als Ergänzungsleistungen beziehende Personen. Damit würden wir langfristig der breiten Akzeptanz des steuerfinanzierten Systems der Ergänzungsleistungen einen Bärendienst erweisen.

Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit der Kommission zu folgen.