preparatory:AB 23333
Speck Christian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-20
Wortprotokoll
Ordnungsgemäss auch von meiner Seite ein Hinweis auf meine Interessenbindungen: Als Präsident der AEW Energie AG bin ich durch unsere Beteiligungen in den Verwaltungsräten von NOK, Leibstadt und Gösgen vertreten. Als Präsident der UREK habe ich mich bemüht, die Beratungen zum Geschäft neutral zu führen. Heute vertrete ich zusammen mit Kollege Keller die SVP-Fraktion.
Unsere Fraktion hat sich an ihrer Sitzung vom 11. Juni 2002 einstimmig für die weitere Nutzung der Kernenergie in unserem Land ausgesprochen. Wir sind überzeugt, dass wir kurz- und mittelfristig nicht ohne grosse wirtschaftliche Schäden auf den Anteil nuklear erzeugten Stroms verzichten können. Das Potenzial der ebenfalls CO2-freien neuen erneuerbaren Energien ist - realistisch betrachtet - auf längere Zeit noch nicht genügend. Unser Land hat mit einem Anteil der Wasserkraft von 60 Prozent und einem Anteil der Kernkraftproduktion von annähernd 40 Prozent bei der Stromerzeugung eine hervorragende Ausgangslage. Beide Erzeugungsarten tragen wesentlich dazu bei, dass wir unsere CO2-Verpflichtungen in der Klimapolitik erfüllen können. Nach Ansicht der SVP-Fraktion wäre es unverantwortlich, die bisherige, erfolgreiche Energiepolitik zu verlassen, denn das würde unseren Wirtschaftsstandort und den Wohlstand gefährden.
Wir lehnen deshalb die beiden Ausstiegs-Initiativen ab, im Einklang mit dem Bundesrat, der sich klar für die weitere Nutzung der Kernenergie in unserem Land ausgesprochen hat. Mit seiner Botschaft zum Kernenergiegesetz stellt er die Zukunft der Kernenergie auf eine sichere Basis und verzichtet folgerichtig auch auf eine Beschränkung der Betriebsdauer der schweizerischen Kernkraftwerke - immer unter der Voraussetzung, dass die Sicherheit gewährleistet ist. Die Kraftwerke sollen so lange betrieben werden, als sie einwandfrei unterhalten und wo notwendig nachgerüstet werden. Der Zustand der Anlagen wird durch die Aufsichtsbehörden des Bundes kontrolliert. Sind die sicherheitstechnischen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, wird die Betriebsbewilligung entzogen. Unsere sehr strengen Sicherheitsanforderungen liegen auch im Interesse der Betreiber der Anlagen. Sie haben in den vergangenen Jahren mit einem klaglosen Betrieb wie auch mit einem im internationalen Vergleich hohen Sicherheitsstandard zu Recht das Vertrauen der Bevölkerung erworben.
Herr Rechsteiner-Basel, die Kernkraft ist keine "Schweinerei"; sie ist eine sichere Energieproduktion, und es stehen Menschen dahinter, die Verantwortung dafür tragen. Ein sicherer Betrieb der Kraftwerke steht auch im Zentrum der geltenden Gesetzgebung. Dafür wäre eigentlich keine neue Gesetzgebung notwendig.
Handlungsbedarf besteht hingegen bei der Lösung der Entsorgung radioaktiver Abfälle. Das Gesetz soll deshalb neben den Rahmenbedingungen für einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb der Kernkraftwerke vor allem die Realisierung der notwendigen Entsorgungsanlagen mit praxisnahen Lösungen ermöglichen. Hier haben wir Nachholbedarf. Nach der Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle, die wir mit dem Zwilag in Würenlingen realisiert haben, hoffe ich, dass nun für den Sondierstollen Wellenberg im September in Nidwalden grünes Licht gegeben wird. Die Frage der Endlagerung hochaktiver Abfälle müssen wir aktiv angehen.
Nun zu einigen Punkten, auf die wir in der Detailberatung Gewicht legen werden - Kollege Keller wird mich ergänzen -: Was die Initiativen und die Rückweisungsanträge zum KEG anbelangt, wird als Ersatz für den Strom aus Kernenergie in jüngster Zeit - vor einigen Minuten insbesondere auch von Kollege Rechsteiner-Basel - vor allem der Windstrom aus der Nordsee propagiert. Wir haben in der Kommission darüber diskutiert. Es ist nicht so, dass wir das gar nicht geprüft hätten. Wir haben die Experten angehört. Windstrom ist auch nach meiner Überzeugung eine Stromerzeugungsart mit Zukunftspotenzial. In der Schweiz ist jedoch die Möglichkeit neuer Standorte bekanntlich sehr beschränkt. Die Produktion wird deshalb bei uns marginal bleiben. Ob wir dereinst Strom aus einem Windpark in der Nordsee in ausreichendem Mass zu wirtschaftlichen Preisen beziehen werden, ist mehr als ungewiss. Abgesehen von der Auslandabhängigkeit werden die Reservehaltung und die Transportkosten den Preis auf ein Mehrfaches der heutigen Produktionskosten steigen lassen.
Die Initiativen bieten keine Alternative zu den 40 Prozent Strom aus Kernenergie und müssen zur Ablehnung empfohlen werden. Die Rückweisungsanträge mit Befristung der Betriebsdauer hat die Kommission klar abgelehnt.
Ein zentraler Punkt wird zweifellos die Frage der Wiederaufbereitung abgebrannter Brennelemente sein. Der Bundesrat [PAGE 1063] beantragt bekanntlich ein Verbot. Der Ständerat hat ein zehnjähriges Moratorium ab 2006 beschlossen. Die SVP-Fraktion betrachtet die Wiederaufbereitung abgebrannter Kernelemente als wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Energieeffizienz und zur Reduktion der Abfallmenge. Wir wollen deshalb mit der Mehrheit der Kommission die Wiederaufbereitung mit den formulierten Leitplanken weiterhin zulassen, auf ein Moratorium aber verzichten.
Letztendlich: Neue Steuern und Abgaben im Kernenergiegesetz haben wir in der Fraktion einstimmig abgelehnt. Dieser alte Wein in neuen Schläuchen ist im KEG sachfremd und belastet Bevölkerung und Wirtschaft. Zudem zeugen die zwei Anträge in der Folge der Volksabstimmungen über die Energieabgaben von einem etwas merkwürdigen Demokratieverständnis der Antragsteller.
Ich bitte Sie im Namen der SVP, die Initiativen abzulehnen, auf das KEG einzutreten und die Rückweisungsanträge Teuscher und Rechsteiner-Basel abzulehnen.