Graf Maya · Nationalrat · 2018-09-10
Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2018-09-10
Wortprotokoll
Ich nehme zuerst Stellung zur lebenslangen Sanktion für Personen, die sich einmal einen Vorsorgebetrag auszahlen liessen. In der Erstberatung wollte der Nationalrat allen Ergänzungsleistungen beziehenden Personen, welche zu irgendeinem Zeitpunkt Kapitalleistungen der Pensionskasse bezogen und zumindest einen Teil verbrauchten, pauschal - das heisst ohne Berücksichtigung des Grundes für den Verbrauch und der Höhe des Verbrauchs - und lebenslang die EL um 10 Prozent kürzen. Selbst wer also vor fünfzig Jahren einen Pensionskassenbetrag von zum Beispiel 250 Franken wegen Geringfügigkeit zurückerhalten und einen Teil davon für Grundnahrungsmittel verbraucht hat, könnte somit ein halbes Jahrhundert später beim Eintritt ins Pflegeheim mit einem Abzug von jährlich wiederkehrend 12[NB]000 Franken bestraft werden. Sie denken jetzt, das sei ein absurdes Beispiel. Aber vielleicht ist diese Regelung der Mehrheit nicht durchdacht. Es sind genau solche Fälle, die zeigen, dass es ein Fehlentscheid ist.
Bedauerlicherweise hält die Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit an dieser unverhältnismässigen Regelung fest. Von dieser Regelung sind besonders viele Frauen der älteren Generation betroffen, die mit Heirat und Kindern ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben haben. Es ist sehr stossend, wenn Personen lebenslang 10 Prozent weniger EL erhalten, selbst wenn sie nie Geld verschwendet und das Kapital ganz im Sinne des Vorsorgezwecks nur für einen äusserst bescheidenen Lebensbedarf oder für ihre Familie aufgebraucht haben. Viele Bauernfamilien entnehmen bei der Betriebsübernahme Kapital aus der zweiten Säule, um es in ihren Hof zu investieren. Darum hat der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband uns einen Brief geschrieben, in dem er darauf hinweist, dass diese [PAGE 1218] unsinnigen Absätze 1ter und 1quater von Artikel 9 wieder gestrichen werden sollten.
Wenn pauschal mit einem Abzug von 10 Prozent der Ergänzungsleistung sanktioniert wird, hat dies weitreichende Folgen. Artikel 11a Absatz 3 wurde ja bereits von beiden Räten angenommen, und es wurde eine Regelung geschaffen, wonach ohne wichtigen Grund verbrauchtes Kapital als Vermögensverzicht angerechnet wird. Dieser Antrag der Kommissionsmehrheit ist also nicht nötig und, wie gesagt, unverhältnismässig.
Die grüne Fraktion beantragt Ihnen, unbedingt der Minderheit Gysi zu folgen und sich dem Ständerat anzuschliessen.
Bei der EL-Berechnung der Freibeträge und des Gesamtvermögens nach Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c ist anzumerken, dass im Rahmen der neuen Pflegefinanzierung die EL-Vermögensfreibeträge erhöht wurden. Der im Sommer dazu erschienene Evaluationsbericht hat klar aufgezeigt, dass dies eine notwendige Massnahme zur Deckung der Finanzierungslücken in der Langzeitpflege ist. Die Mehrheit der SGK-NR will dies nicht zur Kenntnis nehmen und beharrt weiterhin darauf, die Vermögensfreibeträge um 30 Prozent zu kürzen. Das ist unverständlich.
Wir beantragen Ihnen, hier der Minderheit Carobbio Guscetti und dem Ständerat zu folgen.
Wir werden bei Artikel 9a, Artikel 11a0 sowie bei den Übergangsbestimmungen der Minderheit Weibel folgen.