Graf Maya · Nationalrat · 2018-09-10
Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2018-09-10
Wortprotokoll
Es geht bei Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a um die Anrechnung des Erwerbseinkommens von Ehegatten. Bei den Sozialversicherungen werden Ehepaare als Gemeinschaft betrachtet. Die Kommission beschloss nun, dass das Erwerbseinkommen von Ehegatten, die nicht selber eine Rente beziehen, künftig zu 100 Prozent statt wie heute zu zwei Dritteln anzurechnen sei. Aufgrund der mit einer Erwerbstätigkeit einhergehenden Steuerbelastung schafft diese 100-Prozent-Anrechnung aber einen negativen Erwerbsanreiz und ist abzulehnen.
Oder, um es noch an einem Beispiel zu zeigen: Eine Partnerin pflegt ihren Partner, der Ergänzungsleistungen bezieht, und arbeitet daneben noch 80 Prozent in einem Beruf. Ihr Lohn wird zu 100 Prozent angerechnet, darüber hinaus zahlt sie darauf noch Steuern. Liebe rechte Ratsmitglieder, können Sie mir erklären, welchen Erwerbsanreiz Sie damit schaffen? Es ist eine Bestrafung. Es ist nicht nur eine Bestrafung, es ist auch ein Fehlanreiz in Bezug auf die Zukunft der betreuenden Person, denn diese Regelung würde vor allem Frauen benachteiligen. Ihnen gegenüber besteht immer noch eine besondere gesellschaftliche Erwartung in Bezug auf ihre Rollen und Pflichten bei der Pflege von Angehörigen. Gerade in diesen schwierigen persönlichen und familiären Situationen sollte die Aufrechterhaltung der Erwerbstätigkeit eben nicht bestraft werden, denn wer für die Pflege von Angehörigen über einige Jahre die Erwerbsarbeit reduziert, wird dann - zum Beispiel nach dem Tod des Ergänzungsleistungen beziehenden Partners - grösste Mühe haben, wieder voll ins Erwerbsleben einzusteigen. Dies führt nicht nur zu Folgekosten für den Staat, sondern schafft wiederum neue Abhängigkeiten für die Betroffenen selbst. Wir wollen Hilfe zur Selbsthilfe und nicht das Gegenteil bezwecken.
Auch die Kommissionsminderheit Lohr will die bisherige Anrechnung erhöhen. Sie erkennt aber, dass weiterhin ein, wenn auch minimer, positiver Erwerbsanreiz beibehalten werden muss, und beantragt eine 80-prozentige Anrechnung. In der Differenzbereinigung hielt der Ständerat einstimmig an einer 80-Prozent-Anrechnung fest. Die grüne Fraktion möchte Ihnen beantragen, der Minderheit Lohr und dem Ständerat zu folgen.
Noch ein Wort zur Mindestbeitragsdauer von zehn Jahren: Gut ist, dass die Mehrheit der Kommission hier dem Ständerat gefolgt ist. Der Antrag der Minderheit Herzog ist abzulehnen. Diese Bestimmung ist insbesondere für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die aus einem Drittland in die Schweiz zurückkehren und gar keine Möglichkeit zur freiwilligen Versicherung gehabt haben, problematisch. Der freiwilligen Versicherung kann nämlich nur beitreten, wer unmittelbar davor während mindestens fünf aufeinanderfolgenden Jahren obligatorisch versichert war. Die Auslandschweizer-Organisation hat dazu eine Resolution verabschiedet. Sie ist klar der Meinung, dass diese Regelung hier nicht funktioniert und die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer anders behandelt werden müssten als Schweizerinnen und Schweizer, die in der Schweiz selbst oder im EU-Raum arbeiten und leben. Es ist auch ein Verstoss gegen den Rechtsgleichheitsartikel 8 der Bundesverfassung.
Aus diesen Gründen bittet Sie die grüne Fraktion, hier unbedingt der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit Herzog abzulehnen.