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Sauter Regine · Nationalrat · 2018-09-10

Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2018-09-10

Wortprotokoll

Bei Artikel 4 wird die Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion die Kommissionsmehrheit unterstützen. Eine Minderheit wird den Minderheitsantrag Herzog unterstützen. [PAGE 1224]

Die Mehrheit unserer Fraktion ist davon überzeugt, dass diese Bestimmung, die hier eingeführt werden soll, nicht die gewünschte Wirkung erzielt. Alle Personen aus dem EU-/Efta-Raum wären von dieser Bestimmung nicht betroffen; so wurden wir informiert. Hauptbetroffene sind Auslandschweizerinnen und -schweizer, die auf den Zeitpunkt ihrer Pensionierung hin in die Schweiz zurückkehren. Wir sind der Ansicht, dass die geltenden Karenzfristen ausreichen. Der Hauptgrund, weshalb wir hier der Mehrheit folgen, ist aber auch ein anderer: Wir möchten nicht zu einer Verschiebung der Kosten in die Sozialhilfe beitragen. Dies wäre der Fall, wenn wir hier diese Karenzfrist für den Bezug von Ergänzungsleistungen einführen würden.

Wir wurden vom BSV dahingehend informiert, dass rund 4000 Personen ihren Anspruch auf Ergänzungsleistungen verlieren würden, wenn wir hier diese Karenzfrist einführten. Die Einsparung bei den Ergänzungsleistungen würde sich auf 90 Millionen Franken belaufen. Es ist jedoch davon auszugehen, so das BSV, dass der grösste Teil der betreffenden Personen die Anspruchsvoraussetzungen der Sozialhilfe erfüllen würde. Da die Sozialhilfe anders bemessen ist, als es die Ergänzungsleistungen sind, würden die Einsparungen bei den Ergänzungsleistungen dann eben nicht im selben Umfang durch die Kantone zu tragen sein. Also, das wollen wir nicht, und deshalb stimmen wir hier mit der Mehrheit.

Bei Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a, Anrechnung des Erwerbseinkommens des Ehegatten oder der Ehegattin, halten wir fest, stimmen mit der Mehrheit und folgen damit insbesondere der Version des Bundesrates. Er hat in der Kommission ausführlich dargelegt, dass sich durch diese Änderung ein erhebliches Einsparpotenzial bei den Ergänzungsleistungen ergibt. Ich möchte noch einmal das Ziel dieser Revision in Erinnerung rufen: Es soll eben auch darum gehen, hier den Kostenanstieg bei den Ergänzungsleistungen zu dämpfen.

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