Guhl Bernhard · Nationalrat · 2018-09-10
Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2018-09-10
Wortprotokoll
Die Forderung dieser parlamentarischen Initiative lautet, dass Vorstösse von Ratsmitgliedern - darunter sind Postulate und Motionen zu verstehen - in der Regel spätestens ein Jahr nach der Einreichung hier im Rat behandelt werden sollen.
Ich höre immer wieder die Wehklagen von Ratskolleginnen und -kollegen, dass ihre Vorstösse nach zwei Jahren unter das Fallbeil gekommen und einfach abgeschrieben worden seien. Andere sind unzufrieden damit, dass ein aktuelles Problem erst anderthalb Jahre später behandelt wird. In der Privatwirtschaft würde man ein akutes Problem kaum erst nach anderthalb, zwei Jahren behandeln.
Wenn ich diesen Vorstoss heute neu schreiben würde, würde ich in der Begründung keinen einzigen Lösungsansatz aufführen, denn in der Kommission wurde letztendlich länger über meine Begründung diskutiert als über den Inhalt[NB]meiner Forderung. Und die Forderung lautet eben - nochmals -, dass in der Regel spätestens nach einem Jahr über jeden Vorstoss abgestimmt werden soll.
Mein Vorstoss ist völlig offen formuliert; die Kommission hat freie Hand, über welchen Weg sie diese Forderung umsetzen will. So mache ich auch jetzt in der Begründung keinen einzigen Lösungsvorschlag mehr. Die Kommission soll, wenn dieser parlamentarischen Initiative in der ersten Phase Folge gegeben wird, eine Auslegeordnung machen, alle möglichen Lösungswege diskutieren, in einem Brainstorming verschiedenste Lösungsansätze zusammentragen, diese dann bewerten und letztendlich dem Parlament Massnahmen vorschlagen. Doch dazu muss man dieser parlamentarischen Initiative zuerst Folge geben.
Wenn Sie dieser parlamentarischen Initiative keine Folge geben, dann ist das so zu interpretieren, dass es Ihnen egal ist, wenn wir über Motionen und Postulate jeweils erst nach anderthalb, zwei Jahren abstimmen; dann nehmen wir das so zur Kenntnis.
Zum Schluss bitte ich Sie, wenn es hier dann ums Abstimmen geht, nochmals genau zu lesen, worüber wir abstimmen. Das ist namentlich Folgendes: "Das Bundesgesetz über die Bundesversammlung oder weitere Reglemente sind dahingehend zu ändern, dass die Vorstösse von Ratsmitgliedern in der Regel spätestens ein Jahr nach Einreichung im Rat behandelt werden." Darüber stimmen wir ab, über nichts anderes.