Candinas Martin · Nationalrat · 2018-09-11
Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2018-09-11
Wortprotokoll
Namens der CVP-Fraktion äussere ich mich zur einzigen Differenz zum Ständerat, über die wir heute abstimmen werden, nämlich zu Artikel 9 des Personenbeförderungsgesetzes. Zu meiner Interessenbindung: Ich bin Präsident der Litra, des Informationsdienstes für den öffentlichen Verkehr.
Bei Artikel 9 des Personenbeförderungsgesetzes hat die Kommissionsmehrheit die Bestimmung in Bezug auf Fernbusse, die der Ständerat in die Vorlage aufgenommen hat, übernommen und leicht modifiziert. Damit ist zu hoffen, dass nun ein Kompromiss zwischen Stände- und Nationalrat gefunden wurde. Die CVP-Fraktion unterstützt die Formulierung der Kommissionsmehrheit. Wir sind der Meinung, dass das geltende Recht betreffend Fernbusse zu offen formuliert ist.
Die neue Fassung von Absatz 2 Buchstabe b sieht vor, dass eine Konzession zur Personenbeförderung nur dann erteilt werden darf, wenn im Fernverkehr keine bestehenden oder vom Bund konzessionierten Verkehrsangebote in ihrem Bestand existenziell gefährdet werden und wenn im regionalen Personenverkehr bestehende und von der öffentlichen Hand durch Betriebs- oder Investitionsbeiträge mitfinanzierte Verkehrsangebote ergänzt werden. Mit dieser Formulierung würden die Kriterien zur Erteilung von Konzessionen konkretisiert, nicht aber Fernbusse verhindert.
Die gemäss heutiger Rechtslage sehr offene Formulierung lässt grosszügig Konzessionen für neue Fernbuslinien zu. Diese liberale Praxis ist problematisch, da sie die Konkurrenzierung gut ausgelasteter Kurse des öffentlichen Verkehrs bewirkt. Fernbusanbieter werden kaum Linien in nachfrageschwachen Gebieten anbieten, sondern sich auf ertragsstarke Kurse zu ertragsstarken Tageszeiten konzentrieren. Die Folge der Rosinenpickerei wäre eine schlechtere Auslastung des herkömmlichen öffentlichen Verkehrs. Dies würde im regionalen Personenverkehr zu einer grösseren Unterdeckung und somit zu höherem Abgeltungsbedarf durch Bund und Kantone führen. Der Kundschaft würden steigende Billettpreise oder ein Leistungsabbau drohen.
Es ist schwer verständlich, wieso der regionale Personenverkehr, der ohne Abgeltungen des Bundes und der Kantone nicht funktionieren würde, konkurrenziert werden soll. Alleine der Bund bezahlt über 1 Milliarde Franken an Abgeltungen pro Jahr, damit dieses feinmaschige Netz sichergestellt ist. Parallelverkehr und höhere Kosten für die Steuerzahlenden [PAGE 1233] und die Reisenden bringen niemandem wirklich einen Vorteil.
Die CVP-Fraktion will - ich habe es bereits gesagt, als wir dieses Geschäft im Februar hier berieten - keine Willkommenskultur für Fernbusse, aber auch kein Verbot von Fernbussen in der Schweiz. Ziel ist eine klare gesetzliche Grundlage, die Fernbusse nicht verhindert, sondern optimal ins bestehende Schweizer System des öffentlichen Verkehrs einbindet.
Wir sind gut beraten, die Spielregeln jetzt, also vor der Erteilung weiterer Konzessionen für Fernbusse, festzulegen. Heute haben wir ein hervorragend funktionierendes System, welches der Bevölkerung im ganzen Land - auch in sehr peripheren Regionen - zur Verfügung steht. Dieses System sollten wir nicht mit Experimenten leichtfertig aufs Spiel setzen.
Die CVP-Fraktion unterstützt den Antrag der Kommissionsmehrheit auf eine Anpassung von Artikel 9 des Personenbeförderungsgesetzes.