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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-09-11

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-09-11

Wortprotokoll

Der Nationalrat wollte den Erwerb grosser Magazine keiner Regelung unterwerfen. Demgegenüber hat Ihre Kommission jetzt entschieden, den Erwerb und den Besitz von solchen Magazinen in einem separaten Kapitel und mit zwei Bestimmungen zu regeln. Die Richtlinie sieht ja vor, dass nur diejenigen Personen solche Magazine erwerben dürfen, die auch die dazugehörigen Waffen erwerben dürfen.

Die Bestimmungen Ihrer Kommission zu den grossen Magazinen entsprechen den Anforderungen der Richtlinie. Sie legen fest, dass nur Personen, die zum Erwerb der entsprechenden Waffe berechtigt sind, solche Magazine erwerben dürfen. Wenn der Erwerb korrekt erfolgt, dann ist auch der Besitz legal. Mit dem Abweichen vom Konzept des Bundesrates, grosse Magazine wie Munition zu regeln, erübrigt sich auch die Buchführungspflicht. Damit kommen wir den Waffenhändlern wie auch den Kantonen entgegen.

Der Bundesrat kann sich mit dieser Regelung und dem Kompromissantrag Ihrer Kommission einverstanden erklären.