Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-09-11
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-09-11
Wortprotokoll
Der Bundesrat bittet Sie auch, wie die Minderheit Ihrer Kommission, die Motion abzulehnen. Ich bin auch der Meinung: Wenn die Motion verlangt, man solle Investitions- und Reinvestitionsanreize schaffen, sind dies einfach Förderungen, Subventionen. Wir haben mit der Energiestrategie 2050 zugebaut und gesagt, dass das, was durch die Kernkraft wegfällt, an erneuerbarer Energie zugebaut wird. Dafür haben Sie die Mittel bereitgestellt, das Volk hat dies so angenommen, und wir sind auf Kurs. Zusätzliches ist also nicht nötig.
Wenn Zusätzliches verlangt wird, muss ich auch darauf hinweisen, dass Sie - weil die Strompreise in Europa in den vergangenen Jahren schlecht waren und einige Betreiber ihre produzierte Energie am Markt nicht kostendeckend verkaufen konnten - zusätzlich für die Grosswasserkraft, für unrentable Werke, für die Dauer von fünf Jahren eine Marktprämie von 120 Millionen Franken pro Jahr beschlossen haben. Das greift jetzt: Ab diesem Jahr stehen die Mittel zur Verfügung. Sie haben zusätzlich für die Wasserkraftanlagen unbefristet Investitionsbeiträge beschlossen. Diese betreffen insbesondere Zubauten und Erneuerungen an Anlagen. Sie sind auch Investitionsanreize, die zur Verfügung stehen und in der Phase von tieferen Strompreisen helfen. Das haben Sie[NB]einlässlich studiert und diskutiert, und es wurde so beschlossen.
Jetzt kommen Sie und wollen noch mehr, dies in einer Phase, in der sich der Strommarkt nachweislich erholt hat. In den letzten zwei Jahren sind die Strompreise in Europa um 25 Prozent gestiegen. Das heisst, wir bewegen uns, gerade bei der Wasserkraft mit ihren durchschnittlichen Gestehungskosten von 5 bis 6 Rappen pro Kilowattstunde, langsam im Feld eines nachhaltigen Preisniveaus. Der Markt beginnt wieder zu spielen. Deshalb verstehe ich jetzt Ihre Forderung - Sie kommen wieder darauf zurück, Sie wollen trotzdem nochmals Anreize, Förderungen, sprich Subventionen - nicht. Sie widerspricht der Marktsituation.
Im Rahmen der Revision des Stromversorgungsgesetzes, die wir Ihnen vorlegen werden, haben Sie die Möglichkeit, jederzeit bestehende Förderungen zu verlängern oder auszubauen, falls es nötig sein sollte. Im Moment bestehen aber keine Anhaltspunkte, dass sich die Situation wieder verändert. Eigentlich muss jetzt der Markt wieder spielen.
Herr Nationalrat Grunder, es ist schon nicht ganz so, wie Sie gesagt haben: Was die Versorgungssicherheit betrifft, hat die ETH die Situation studiert und gesagt, wir hätten kein [PAGE 1237] Versorgungsproblem. Sogar bei krassen - krassen! - Extremsituationen hätten wir höchstens im Winter für wenige Tage einen Versorgungsengpass oder ein Versorgungsrisiko. Wir werden Ihnen mit dem Stromversorgungsgesetz vorschlagen, wie man sich da absichern kann. Es geistert immer herum, wir würden eine Importstrategie fahren. Das ist falsch, das macht der Bundesrat nicht. Seit Langem haben wir völlig normale Importe für den Wärmebereich wie auch für die Industrie. Diese perpetuieren wir, wir bauen sie nicht auf. Aber mit der Marktöffnung haben wir auch eine bessere Absicherung, weil dann bessere Bedingungen herrschen, eine Wahlmöglichkeit für die Konsumenten besteht und die verschiedenen Marktteilnehmer gleich lange Spiesse haben.
Ich bitte Sie deshalb, die Kommissionsminderheit zu unterstützen, weil die Investitionsanreize bereits vorhanden sind, keine neuen nötig sind und die Preise sich am Markt positiv entwickelt haben - gerade für die Wasserkraft.