Lexipedia

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2002-06-20

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2002-06-20

Wortprotokoll

Die Argumente pro und kontra die verschiedenen Standorte haben wir vor einer Woche lange ausgebreitet. Ich beschränke mich darauf, jene Aspekte hier noch vorzutragen, die sich seither neu ergeben haben. Da ist einmal - das ist das erste Element - unser überraschend deutlicher Entscheid, das Bundesstrafgericht in Bellinzona anzusiedeln. Er bedeutet nichts anderes, als dass wir damit das Konzept des Bundesrates, Aarau/Freiburg, verlassen und staats- und regionalpolitische Überlegungen schwerer gewichten als jene der grösseren Nähe zu den Zentren - zu Bern, zur Bundesanwaltschaft - und jene der verfahrensmässig einfacheren und betriebswirtschaftlich kostengünstigeren Abläufe. Es fehlte bekanntlich nur äusserst wenig, dass wir uns auch bezüglich des Standortes des Bundesverwaltungsgerichtes dem Konzept und dem Beschluss des Ständerates vollumfänglich angeschlossen hätten.

Nicht überraschend - das ist das zweite Element - hat der Ständerat nun seinen Entscheid zugunsten seines eigenen Konzeptes, Bellinzona/St. Gallen, in diesen letzten Wochen im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahrens bestätigt, wiederum mit einer guten Zweidrittelmehrheit.

Die Kommission für Rechtsfragen ist heute Morgen nun auch auf das Konzept des Ständerates eingeschwenkt, nachdem Bundesrätin Metzler in der Kommission klar zu verstehen gegeben hatte, dass der Bundesrat nicht mehr an seinen Anträgen festhalte, da das Parlament mit seinen Entscheiden zugunsten von Bellinzona den vom Bundesrat vorgeschlagenen Weg verlassen und einen eigenen Weg eingeschlagen habe. Deshalb überlässt nun der Bundesrat den Entscheid dem Parlament.

Es ist offenkundig, dass die ganze geschilderte Entwicklung nunmehr einen klaren Entscheid für den Standort St. Gallen verlangt. Es ist nun auch klar, dass gewisse Argumente, die gegen den Standort St. Gallen bislang ins Feld geführt worden sind und einige von uns in der letzten Woche vielleicht noch gegen den Standort St. Gallen stimmen liessen, heute nicht mehr stechen. So kann beispielsweise die periphere Lage des Standortes St. Gallen nicht mehr ins Feld geführt werden, denn unser Rat hat durch die Wahl des Standortes Bellinzona ja gezeigt, dass für ihn das Argument der weiten Reise weniger zählt als dasjenige der staats- und regionalpolitischen Rücksichtnahme auf einen unterprivilegierten Landesteil. Er hat dies übrigens bei einem Gericht gezeigt - nämlich beim Bundesstrafgericht -, das ja immens viel Publikumsverkehr hat und nicht wie das Verwaltungsgericht in St. Gallen etwa 90 Prozent Aktenprozesse führen wird, die die Anwesenheit der Parteien nicht notwendig machen.

Aber zum Schluss: Wer immer noch Zweifel am Standort St. Gallen hat, der möge sich doch noch einmal an die vor einer Woche mehrfach an die Wand oder in den Saal projizierte Karte der Schweiz erinnern. Ich habe versucht, sie ganz grob in ihren Umrissen aufzuzeichnen und die Standorte einzuzeichnen. (Zeigt eine kleine Karte der Schweiz) Sie sehen einen Standort im Westen, Sie sehen einen Standort im Süden, und Sie sehen einen Standort ungefähr im Zentrum der Schweiz. Leer bleibt die Ostschweiz. Ich denke, das muss uns überzeugen, wenn wir den Weg der Dezentralisation, den der Bundesrat selbst vorgeschlagen hat, nun nicht nur im einen Punkt, sondern konsequent auch im anderen Punkt gehen wollen.

Stimmen Sie deshalb dem Ständerat zu.