Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · 2018-09-11
Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2018-09-11
Wortprotokoll
Im Rahmen der Diskussion des Nachrichtendienstgesetzes in den Sicherheitspolitischen Kommissionen und alsdann in den Räten stand im Vorfeld der Referendumsabstimmung vom 25. September 2016 die Sicherstellung einer verbesserten und unabhängigen Aufsicht über den Nachrichtendienst des Bundes im Vordergrund. In Anbetracht der Einführung der neuen Beschaffungsmassnahmen und damit des Ausbaus der Handlungsfähigkeit des Nachrichtendienstes wurden die verschiedenen Varianten einer strikten und unabhängigen Aufsicht intensiv diskutiert, wohl auch noch als langandauernde Nachwirkung der Fichenaffäre. Noch in der parlamentarischen Beratung wurde die Aufsicht über den Nachrichtendienst des Bundes im Gesetz als Ergänzung zur Oberaufsicht durch die Geschäftsprüfungsdelegation konkretisiert.
Am 1. September 2017 ist das Nachrichtendienstgesetz in Kraft getreten, und die Aufsichtsbehörde nahm gleichen Datums ihre Arbeit auf. Die Aufsicht wurde so installiert, dass sie rein administrativ beim Generalsekretariat des VBS angesiedelt ist. Hingegen ist sie in ihrer Prüftätigkeit vollkommen unabhängig, sie verfügt über ein eigenes Budget von etwa 2,1 Millionen Franken und ist auch örtlich ausserhalb des VBS angesiedelt. Alle regulatorischen und administrativen Grundlagen sind damit geschaffen. Die Verordnungen gingen ins Konsultationsverfahren bei den beiden Sicherheitspolitischen Kommissionen und wurden alsdann verabschiedet. Die unabhängige Aufsicht arbeitet seit einem Jahr mit rund zehn Personen, die Rekrutierung für die entsprechenden Funktionen ist abgeschlossen, die letzte Einstellung erfolgte vor Kurzem, und die Behörde ist voll funktionsfähig und aktiv.
Die Sicherheitspolitische Kommission wird an einer der nächsten Sitzungen den Vorsteher der Behörde kennenlernen und sich ein Bild über die bereits laufenden Arbeiten sowie die künftigen Absichten und das prüfungstechnische Vorgehen machen können.
Die Sicherheitspolitische Kommission hat an ihrer letzten Sitzung die Absicht des Bundesrates, die Motion als erfüllt abzuschreiben, diskutiert. Der Bundesrat hat nochmals ausgeführt, dass die Behörde vollständig unabhängig arbeitet und keinerlei Weisungen unterworfen ist. Damit sind die in der parlamentarischen Diskussion und im Abstimmungskampf betonten Anliegen einer griffigen und unabhängigen Aufsicht über den Nachrichtendienst erfüllt. Artikel 76 des Nachrichtendienstgesetzes regelt die Stellung der Aufsichtsbehörde und hält die Weisungsungebundenheit explizit fest. Zudem darf die ebenso aktive und kritische Oberaufsicht durch die Geschäftsprüfungsdelegation nicht ausser Acht gelassen werden.
Eine Minderheit der Kommission zweifelt, ob die Aufsicht genügend unabhängig ist, und will den Bericht an den Bundesrat zurückweisen, mit dem Auftrag, nach zweijähriger Tätigkeit die Zweckmässigkeit des Systems zur Aufsicht über den Nachrichtendienst des Bundes zu evaluieren und in einem Bericht die Vor- und Nachteile einer von der Bundesverwaltung unabhängigen Aufsichtsbehörde aufzuzeigen.
Der Bundesrat sicherte in der Kommission zu, dass im Jahr 2020 ohnehin die Kontrolle über die Kabelaufklärung neu zu regeln sei, weshalb dann die Aufsicht generell nochmals angeschaut werde.
Die Kommission beschloss mit 16 zu 7 Stimmen ohne Enthaltung, die Motion abzuschreiben, und bittet Sie, dasselbe zu tun.