Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-09-11
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-09-11
Wortprotokoll
Einige von Ihnen erinnern sich vielleicht noch an die Diskussion, die zur Formulierung geführt hat, wie es bei der vorläufigen Anwendung von völkerrechtlichen Verträgen funktionieren soll. Ich war damals auch Ratsmitglied in diesem Saal. Man hat hart miteinander diskutiert. Die heutige Formulierung, die der Bundesrat Ihnen jetzt auch beantragt und die er eben nicht ändern möchte, war ein harterrungener Kompromiss zwischen Bundesrat und Parlament.
Warum hat man damals so entschieden? Man hat gesagt, dass bei der vorläufigen Anwendung der Bundesrat die beiden zuständigen Kommissionen konsultieren muss - das macht der Bundesrat heute jeweils -, und wenn beide Kommissionen eine vorläufige Anwendung ablehnen, dann verzichtet der Bundesrat auf die Anwendung. Das heisst, der Bundesrat hat die Entscheidkompetenz.
Ihre Formulierung bewirkt eine neue Kompetenz der Kommissionen, indem sie sagt, dass der Bundesrat, wenn die Kommissionen sich gegen eine vorläufige Anwendung stellen, diese Verträge nicht vorläufig anwenden darf. Ich erinnere mich sehr gut an die Diskussion. Es war damals sehr wichtig - wir können sagen, das sei reine Rhetorik, ein bisschen Haarspalterei -, dass es klar bleiben muss, dass die Kommissionen eine Aufsichts-, aber keine Entscheidkompetenz haben. Deshalb - Sie können eben sagen, das sei Rhetorik - hat man gesagt, dass damit die Pistole an der Schläfe des Bundesrates liegt, aber es immer noch der Bundesrat ist, der entscheidet. Er entscheidet, nicht die Kommissionen. Denn wenn der Bundesrat entscheidet, auf die vorläufige Anwendung zu verzichten, und es ereignet sich eine Katastrophe, sag ich jetzt mal, irgendetwas passiert, dann übernehmen diese Kommissionen keine Verantwortung. Es ist rechtlich gar nicht möglich, den Kommissionen irgendeine Verantwortung für ihren Entscheid zu überbinden. Das heisst, der Bundesrat bleibt in der Verantwortung. Er verzichtet, weil er die Entscheide der Kommissionen zur Kenntnis nimmt. Aber es ist immer noch der Bundesrat, der entscheidet. Ich bitte Sie, sich das einfach nochmals gut zu überlegen.
Nochmals: Einige von Ihnen erinnern sich vielleicht daran, wie man seinerzeit gerungen hat und warum man eben gesagt hat, dass diese Verlagerung der Kompetenz auf zwei Kommissionen gar nicht möglich ist. Diese haben keine Verantwortung, Sie können die Kommissionsmitglieder für solche Entscheide nicht in die Verantwortung ziehen - und diese Entscheide können unter Umständen von grösster Tragweite sein. Sie erinnern sich, es ging damals um das Abkommen mit den USA im Steuerstreit.
Die Bestimmung, die der Bundesrat jetzt vertritt und an der festzuhalten ich Sie bitte, ist am 1. Mai 2015 in Kraft getreten. Sie müssten mir schon auch noch sagen, was sich in der Zwischenzeit an den Gründen geändert hat - falls Sie eben die Kommissionsprotokolle oder das Amtliche Bulletin jener Beratungen nachgelesen haben -, die zu diesem Entscheid geführt haben. Dann müssten Sie mich schon noch davon überzeugen, dass sich in der Zwischenzeit etwas so geändert hat, dass Sie diese Bestimmung ändern wollen. Sie wurde - noch einmal - damals aufgrund jenes klaren Beispiels vom Parlament so beschlossen. Es ging damals ziemlich hart zu und her. Jetzt, ein paar wenige Jahre später, wollen Sie das wieder ändern.
Schauen Sie, Sie können schon sagen, in der Materie ändere ja nichts, es werde nicht angewendet. Aber ich glaube, es ist wichtig, dass wir in diesem Rechtsstaat auch im Verhältnis zwischen den Institutionen ganz klar festhalten, wer welche Kompetenzen, wer auch welche Verantwortungen hat.
In diesem Sinne bitte ich Sie, hier den Bundesrat zu unterstützen, auch in dem Sinne, dass wir eine solche Bestimmung, die erst vor so kurzer Zeit in Kraft getreten ist, jetzt nicht schon wieder ändern. Das ändert - noch einmal - nichts [PAGE 626] am Grundanliegen, das wir ja teilen. Sie haben jetzt entschieden, Sie wollen das auch nicht in der Verfassung klären. Ich kann damit leben, aber hier bitte ich Sie, sich das noch einmal gut zu überlegen.