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preparatory:AB 233640

Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-11

Wortprotokoll

Der Entwurf zum Datenschutzgesetz sah ursprünglich vor, den Begriff "gewerkschaftlich" aufzuführen, so, wie das die Minderheit Stöckli empfiehlt, und damit den Begriff beizubehalten, so, wie das im heutigen Datenschutzgesetz der Fall ist. Der Nationalrat entschied sich für die Streichung dieses Begriffes, und zwar nicht aufgrund einer inhaltlichen Differenz; er sagt nämlich gleichzeitig, die gewerkschaftliche Tätigkeit sei weiterhin mitgemeint, einfach innerhalb der politischen Tätigkeit. Er wollte keine materielle Differenz zur Schengen-Richtlinie und - dies die Einschätzung des Nationalrates - keine Unklarheit schaffen. Was zu mehr oder weniger Klarheit führt, kann unterschiedlich beurteilt werden. Die Minderheit Stöckli ist diesbezüglich der Ansicht - Herr Stöckli wird sich nachher melden und das selber ausdrücken -, dass die gewerkschaftlichen Ansichten weiterhin explizit zu erwähnen sind.

Als Kommissionssprecherin empfehle ich Ihnen hingegen Zustimmung zum Antrag der Mehrheit. Ich kann bestätigen, dass genauso wie aus Sicht des Nationalrates auch aus Sicht der Mehrheit der SPK-SR mit der Streichung des Wortes "gewerkschaftlich" keine materielle Änderung beabsichtigt wird. Ausserdem kann ich auch das wiederholen, was bereits im Nationalrat erwähnt worden ist: Es ist ein befristetes Gesetz, auf diese Formulierungen kann im Rahmen der erneuten Diskussion rund um den Entwurf 3 zurückgekommen werden.

Im Namen der Kommission empfehle ich Ihnen Zustimmung zum Antrag der Mehrheit.