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Egloff Hans · Nationalrat · 2018-09-11

Egloff Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-11

Wortprotokoll

Ich stehe hier als Sprecher für die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates am Rednerpult, weise aber der guten Ordnung halber auf eine Interessenbindung hin: Ich präsidiere den Hauseigentümerverband Schweiz.

Zur Sache: Ein Bundesgerichtsentscheid über die Legitimation zur Anfechtung des Anfangsmietzinses hat im Ständerat und auch in unserem Rat eine ganze Reihe von Vorstössen zu dieser Thematik lanciert. Kollege Nantermod will die Missbrauchsgesetzgebung im Mietrecht am radikalsten einschränken und ausschliesslich an die Wohnungsnot anknüpfen. Eine parlamentarische Initiative, die ich eingereicht habe, will die Legitimation zur Anfechtung der Anfangsmiete auf Personen beschränken, die tatsächlich, das heisst persönlich, von einer Notlage betroffen sind. Das geltende Recht [PAGE 1252] lässt die Anfechtung in Kantonen zu, in denen Wohnungsnot herrscht.

Nationalrat Sommaruga verlangt nun mit seiner parlamentarischen Initiative, genau gleich wie Didier Berberat im Ständerat, dass jeder Mieter ohne jedwelche Voraussetzungen den unterzeichneten Mietvertrag in einem kostenlosen Verfahren bei der staatlichen Schlichtungsbehörde anfechten kann. Die Minderheit der Kommission, Sie haben es vorhin auch von Frau Kollegin Marti und Herrn Kollege Sommaruga gehört, sieht darin ein probates Mittel, um als Gesetzgeber mittelbar dämpfend auf die Mietzinsen einzuwirken.

Allerdings - und damit knüpfe ich an die Argumentation der Kommissionsmehrheit an - stellt dies auch eine Aufforderung zum Mietunfrieden dar. Ohne jegliches Prozessrisiko könnten Mieter somit den Vermieter in ein Verfahren verwickeln und nachträglich um den vertraglich vereinbarten Mietzins feilschen, um dem Vermieter einen tieferen Mietzins aufzuzwingen; dies, ohne dass der Vermieter seinerseits vom Vertrag zurücktreten könnte. Kein anderer Wirtschaftsbereich kennt eine solch einseitige Regelung. Eine Flut von Rechtsstreitigkeiten wäre vorprogrammiert. Der im Schweizer Vertragsrecht geltende Grundsatz von Treu und Glauben würde vollständig ausgehöhlt. Die Anfangsmietzinsanfechtung stellt einen enormen Eingriff in die Vertragstreue dar. Ein solcher Eingriff muss daher auf absolute Ausnahmefälle beschränkt werden, so beispielsweise auf Fälle, in denen Mieter aufgrund einer Notlage zum Abschluss eines Vertrags gezwungen waren.

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates empfiehlt Ihnen mit 16 zu 7 Stimmen, die parlamentarische Initiative nicht zu unterstützen.