Fischer Ulrich · Nationalrat · 2002-06-20
Fischer Ulrich · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-20
Wortprotokoll
Die Kommission hat sich während der Detailberatung nochmals sehr intensiv mit den Fragen der nuklearen Entsorgung auseinander gesetzt und auch den Präsidenten und den Sekretär der Expertengruppe Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle (Ekra) angehört. Mit dem vorliegenden Artikel ist darüber zu entscheiden, ob die radioaktiven Abfälle in jedem Fall zwingend im Inland entsorgt werden müssen oder ob auch die Option einer Zusammenarbeit mit dem Ausland offen gehalten werden soll. Unbestritten ist der Grundsatz, dass alles darangesetzt werden muss, sowohl für schwach- und mittelradioaktive als auch für die hochradioaktiven Abfälle eine Lösung im Inland bereitzustellen. Hinsichtlich der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle ist das Projekt Wellenberg in Nidwalden bereits weit vorangeschritten. Das Nidwaldner Volk wird am 22. September 2002 über die Konzession zur Erstellung eines Sondierstollens abstimmen.
Anders sieht es bei der Entsorgung der hochradioaktiven Abfälle aus. Hier sind von der Nagra verschiedene Standorte durch Sondierbohrungen evaluiert worden, wobei sich der Opalinuston im Zürcher Weinland als mögliches Wirtegestein erwiesen hat. Der entsprechende Entsorgungsnachweis soll Ende 2002 vorgelegt werden. Nachdem das Volumen an hochradioaktiven Abfällen relativ gering ist, stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoll wäre, eine gemeinsame, beispielsweise eine gesamteuropäische Lösung an einem geologisch optimalen Standort vorzusehen. Zwar trifft der Einwand zu, dass bisher noch kein Projekt für eine solche Gemeinschaftsanlage besteht, ja, dass verschiedene Länder ausdrücklich bekannt gegeben haben, dass sie nicht bereit seien, neben den eigenen auch noch ausländische Abfälle einzulagern.
Auch wenn diese Haltung heute noch besteht, so muss das nicht heissen, dass sie auf alle Zeiten so weiter bestehen muss. Es liegt deshalb ohne Zweifel im wohlverstandenen Interesse unseres Landes, zwar primär eine inländische Lösung voranzutreiben, sich aber einer noch besseren internationalen Lösung - Herr Hämmerle, ich betone: einer noch besseren internationalen Lösung - nicht zu verschliessen.
Die Voraussetzungen dazu sind in Artikel 33 wörtlich aufgeführt; zu diesem Artikel 33 kommen wir noch.
Es kann, wie ich bereits beim Eintreten betont habe, auch aus der Sicht der Mehrheit der Kommission keinesfalls heissen, dass diese Abfälle in ein Land, irgendein Entwicklungsland, "verfrachtet" werden, wo sie dann irgendwo im Wüstensand verscharrt werden. Das kann keinesfalls unser Ziel sein.