Lexipedia

Hämmerle Andrea · Nationalrat · 2002-06-20

Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-06-20

Wortprotokoll

Die Abfälle sind - das haben wir inzwischen alle begriffen - das grösste Problem der Atomenergie, und zwar natürlich wegen der Langfristigkeit der Gefahr, welche diese Abfälle mit sich bringen. Sie sind deshalb auch gesellschaftlich und politisch eigentlich kaum zu bewältigen, diese Abfälle, und es ist technisch überaus anspruchsvoll, sie so zu "versorgen", dass sie möglichst wenig gefährlich sind.

Die Schweiz steht bekanntlich erst ganz am Anfang dieses Prozesses. Er hat zwar schon lange gedauert, aber inhaltlich stehen wir tatsächlich immer noch am Anfang. Weder für schwach- und mittelradioaktive Abfälle haben wir eine definitive Lösung - weit weg ist sie noch -, für stark radioaktive Abfälle haben wir sie schon gar nicht. Aber wir müssen und wollen das leisten. Das ist keine Frage.

Schweden und Finnland sind meines Wissens in dieser Frage am weitesten fortgeschritten, aber auch dort ist keineswegs klar, ob die technischen Lösungen, die entwickelt worden sind, auch tatsächlich im eigentlichen Sinne des Wortes wasserdicht sind. Was aber noch wichtiger ist: Genau diese Länder, die in dieser Frage am weitesten fortgeschritten sind, haben klar festgelegt, dass sie keine radioaktiven Abfälle importieren wollen. Wir können lange mit denen verhandeln, vielleicht noch länger als mit den Deutschen über das Luftverkehrsabkommen, sie werden keine radioaktiven Abfälle von uns übernehmen.

Das ist eine Tatsache. Es kommen also - wie es Herr Rechsteiner in seiner Frage richtig gesagt hat - für solche Importe Länder infrage, die nicht demokratisch organisiert sind, die keine entwickelte Volkswirtschaft haben, deren Volk nichts dazu zu sagen hat. Das können und wollen wir uns nicht leisten; es kommt aus ethischen Gründen schon gar nicht infrage.

Zur Formulierung von Artikel 30: Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Marginalie "Grundsätze" lautet. In den Absätzen 1 und 3 werden die Grundsätze richtig formuliert. In Absatz 2 werden aber die Grundsätze noch einmal relativiert, weil es nämlich heisst: "Die in der Schweiz anfallenden radioaktiven Abfälle müssen grundsätzlich im Inland entsorgt werden." Das steht unter der Marginalie "Grundsätze". Das ist eine zweifache Abschwächung, die wir uns nicht leisten können. Der Grundsatz, der hier formuliert wird, wird von der Mehrheit gar nicht ernst genommen, weil nämlich die Entsorgungspflicht erfüllt ist - das steht in Artikel 31 Absatz 2 -, wenn die Abfälle in eine ausländische Entsorgungsanlage verbracht worden sind, ohne irgendeine weitere Vorschrift.

Dieser Entsorgungstourismus ist sehr gefährlich; er ist unethisch, und er ist deshalb abzulehnen. Den Dreck, den wir erzeugen, sollen auch wir entsorgen; dafür sind wir verantwortlich. Wenn wir das nicht tun wollen, dann müssen wir diese Anlagen so rasch als möglich schliessen. Die Abfälle, die bereits da sind, müssen wir ohnehin entsorgen.