Jans Beat · Nationalrat · 2018-09-12
Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-12
Wortprotokoll
Was hier vorliegt, Herr Matter, ist kein Hinterzimmerdeal. Die Beschlüsse wurden wie immer im Kommissionszimmer getroffen. Was hier vorliegt, ist kein Kuhhandel. Alle Informationen sind für alle transparent. Was hier vorliegt, ist nicht undemokratisch, denn es ist vollends üblich, dass Dossiers miteinander verknüpft werden. Bei der Energiestrategie waren es fünf Dossiers, die sich teilweise widersprechende Forderungen enthielten. Das haben wir verknüpft, und die Bevölkerung hat darüber abgestimmt.
Was hier vorliegt, ist schon gar nicht sachfremd. Es besteht ein Zusammenhang zwischen der AHV-Finanzierung und der Unternehmensbesteuerung. So hat die Bevölkerung mit dem Nein verlangt, dass auch die Arbeitgeber mehr zur Kompensation der Steuerausfälle beitragen sollen; das war klar. Mit dieser Verknüpfung wird das sichergestellt. Auch die Arbeitgeber werden jetzt ihren Teil zur AHV-Finanzierung leisten.
Es gibt noch einen anderen Zusammenhang. Bei der letzten Vorlage, bei der Unternehmenssteuerreform II, hat man einen Beschluss gefasst, der dazu führte, dass viele Unternehmer weniger Lohn ausbezahlen, sich selber dafür aber mehr Dividenden. Das hat in der AHV Löcher von Hunderten von Millionen Franken geschaffen. Es gibt einen direkten Zusammenhang.
Aber das wichtigste Argument, warum wir diese Verknüpfung hier unterstützen, ist folgendes: Sie schafft endlich die Ausgewogenheit für die Bevölkerung, deren Fehlen damals ausschlaggebend war, als die Unternehmenssteuerreform III abgelehnt wurde. Von dieser Finanzierung der AHV profitiert nämlich vor allem der Mittelstand: 93 Prozent der Bevölkerung bezahlen dadurch weniger ein, als sie bekommen. Vom anderen Teil, von der Steuerreform - vor allem von dem, was die Kantone vorhaben -, werden vor allem die Reichen profitieren; die, die viel Geld haben, werden dort entlastet. Erst die Verknüpfung hat eine Verteilungswirkung, die aus unserer Sicht gerecht ist. Damit werden die Reichsten und der Rest der Bevölkerung etwas von dieser Vorlage haben. Das ist der Grund für diese Verknüpfung. Es handelt sich nicht um eine Verarschung der Bevölkerung oder der Demokratie. Vielmehr handelt es sich um den Versuch, eine ausgewogene Vorlage hinzukriegen. Die Unternehmenssteuerreform III war das in den Augen der Bevölkerung nicht.
Die SP-Fraktion wird geschlossen für Eintreten stimmen. Der Antrag auf Nichteintreten macht keinen Sinn. Das hat Frau Bertschy eigentlich selber zugegeben, indem sie gesagt hat, dass sie Handlungsbedarf sehe. Und den Antrag Matter auf Rückweisung werden wir ganz entschieden ablehnen.
Was die SVP bei der Stimmbevölkerung jetzt durchdrücken will, ist mehr oder weniger das, was die Bevölkerung vor eineinhalb Jahren wuchtig abgeschmettert hat. Ich habe den Eindruck, bei diesem Geschäft zeigt die SVP ihr wahres Gesicht. Sie stellt die Interessen der Milliardäre über den Volkswillen.
Die Vorlage des Ständerates ist aus unserer Sicht klar besser als die Unternehmenssteuerreform III. Die Steuerabzüge für Patentgewinne und für Forschungsaufwände werden eingeschränkt, und drei riesige Steuerschlupflöcher werden teilweise gestopft: die zinsbereinigte Gewinnsteuer, die Dividendenteilbesteuerung und vor allem das Kapitaleinlageprinzip. Letzteres wurde jahrelang als Vehikel zur Umgehung von Gewinnsteuern missbraucht. Mit dieser Vorlage werden endlich wichtige Korrekturen vorgenommen, die man bei der Unternehmenssteuerreform II der Bevölkerung vorenthalten hatte. Dafür kämpfte die SP zehn Jahre lang. Mit der neuen Vorlage fliessen mehr als 500 Millionen Franken mehr Steuern aus Unternehmen an die Allgemeinheit, als es mit der Unternehmenssteuerreform III der Fall gewesen wäre.
Diese Vorlage - das sagen wir deutlich - verhindert aber nicht, dass viele Kantone mit unausgewogenen Steuerpaketen den Unternehmenssteuerwettbewerb auf Kosten des Mittelstandes weiter anheizen werden. Deshalb haben wir alles versucht, um eine ausgewogene Vorlage auf anderen Wegen hinzubekommen, indem wir zum Beispiel höhere Dividendenbesteuerungen gefordert haben oder indem wir das Kapitaleinlageprinzip ganz abschaffen wollten. Damit wäre am Schluss auch mehr Geld bei den Gemeinden und Kantonen gelandet. All diese Dinge haben die bürgerlichen Parteien in den Kommissionen aber strikt abgelehnt.
An diejenigen Bürgerlichen, die jetzt über die Verknüpfung mit der AHV schimpfen: Sie hätten die Möglichkeit gehabt, auf diesem Weg eine ausgewogene Vorlage zu machen. Sie haben es immer abgelehnt. Die SVP hat immer die Milliardäre in ihrer Partei geschützt - immer. Das war ihre erste Priorität. Deshalb musste man am Schluss diese Verknüpfung machen, eine Verknüpfung, die sich unter dem Strich aber als richtig erweist.
Unsere Fraktion wird genau beobachten, was die Mehrheit in diesem Saal beschliesst. Wir glauben, dass die Vorlage so, wie sie aus dem Ständerat kam, akzeptabel ist. Wir werden ihr zustimmen. Wenn es Verschlechterungen gibt gegenüber dieser Lösung, wird die Mehrheit unserer Fraktion nicht zustimmen.