Schmid Odilo · Nationalrat · 2002-06-20
Schmid Odilo · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-20
Wortprotokoll
Es geht beim Themenkreis Entsorgung der radioaktiven Abfälle ebenfalls um einen wichtigen Grundsatzentscheid. Wir haben dieses Problem schon bei Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe dbis ganz kurz andiskutiert, aber jetzt geht es um die Grundsatzfrage. Der Minderheitsantrag verlangt, dass die Entsorgung der radioaktiven Abfälle imperativ und nicht nur grundsätzlich in der Schweiz erfolgen muss, und zwar aus folgenden Gründen:
1. Bei Abnahmeverträgen für die Endlagerung radioaktiver Abfälle, die heute abgeschlossen werden, kann niemand garantieren, dass sie in 30, 40 oder 50 Jahren nicht aufgekündigt werden. Wir werden durch solche Exporte erpressbar. Ich führe hier als Beispiel die Geschichte mit den nachrichtenlosen Vermögen an, wo unser Land nicht etwa von einem "Schurkenstaat" erpresst wurde. Der deutsche Philosoph Hegel hat einmal gesagt, die Geschichte lehre uns, dass der Mensch aus der Geschichte nichts lernt. Es ist an uns, aus diesem Teufelskreis auszubrechen.
2. Es gibt keinen EU-Staat, der bereit ist, radioaktive Abfälle aus einem anderen Land, ja sogar nicht einmal aus einem EU-Land, zu übernehmen. Dies ist gesetzlich so geregelt. Es bleiben somit nur Länder, die in Sachen Umweltschutz und Demokratie noch im tiefsten Mittelalter leben. Es kann nicht von anderen Ländern verlangt werden, dass sie unseren Dreck übernehmen, und wirtschaftliche Schwäche zur Abschiebung von radioaktiven Abfällen zu missbrauchen ist nicht verantwortbar.
Die Verantwortung einer rückholbaren und kontrollierten geologischen Langzeitlagerung (KGL) muss in unserem Lande wahrgenommen werden. Zu einer unabhängigen Energieversorgung gehört auch die unabhängige Entsorgung der Abfälle, ein Prozess, ein geschlossener Kreislauf, der in der chemischen Industrie heute Stand der Technik ist. Es ist in der Schweiz geologisch gesehen durchaus möglich, Endlager für schwach-, mittel- und hochradioaktive Abfälle zu erstellen. Seitdem sich das Konzept der Expertenkommission für die Entsorgung radioaktiver Abfälle (Ekra), das KGL, durchgesetzt hat, lassen sich Endlager mit Sicherheit auch besser kommunizieren, und zwar durch offene und transparente Information der Bevölkerung, wobei ich mir durchaus der Schwierigkeiten dieser Aufgabe bewusst bin.
Export ist Resignation - eine Einstellung, die unsere Nachkommen unzählige Milliarden Franken kosten kann.
Dass die Bevölkerung für objektive Information zugänglich ist, mag ein Beispiel aus meiner Wohngemeinde belegen: Just zu einem Zeitpunkt, als die Reaktordeponie Bonfol aus allen Poren zu rinnen begann, als die Deponie Kölliken undicht wurde, haben wir an der Urne einer Reststoffdeponie für eine chemische Unternehmung aus der Nachbargemeinde mit einem Ja-Anteil von 82 Prozent zugestimmt. Dies wurde nur durch eine offene und transparente Information und gegenseitiges Vertrauen erreicht - und nicht durch Bevormundung der Stimmenden.
Dies sind einige wichtige Gründe, die mich veranlassen, Sie zu bitten, den Minderheitsantrag zu unterstützen, welcher die verbindliche Entsorgung aller radioaktiven Abfälle in der Schweiz fordert. Spätere Generationen in unserem Lande werden es Ihnen danken - und ich auch.