Lexipedia

Matter Thomas · Nationalrat · 2018-09-12

Matter Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-12

Wortprotokoll

Gemäss Meinung der von mir vertretenen Minderheit kann es nicht sein - ich habe es schon beim Eintreten erwähnt -, dass wir die Steuervorlage 17 mit dem AHV-Gesetz vermischen. Wir wenden uns an dieser Stelle der Beratung ganz entschieden dagegen, dass der Mittelstand und mittelständische Unternehmen einmal mehr geschwächt werden sollen, ohne dass die AHV in irgendeiner Weise wirklich saniert würde. Strukturell soll bei der AHV nämlich gar nichts geschehen, nicht einmal für eine Angleichung des Rentenalters 65/65 für Männer und Frauen ist eine Mehrheit zu haben. Kollege Toni Brunner wird Ihnen anschliessend einen entsprechenden Minderheitsantrag zur Gleichstellung von Mann und Frau - hören Sie gut zu auf der linken Ratsseite: zur Gleichstellung von Mann und Frau - beliebt machen. [PAGE 1275]

Die Erhöhung der Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern von 8,4 auf 8,7 Prozent bedeutet eine neuerliche Erhöhung der bereits viel zu hohen Zwangsabgaben. Diese Erhöhung kann nur dann toleriert werden, wenn die AHV auch strukturell saniert wird. Dies ist auch der Grund, dass sich nicht nur die SVP, sondern auch der Schweizerische Arbeitgeberverband entschieden gegen diese Verknüpfung ausspricht.

Heute ist die Belastungsquote für die Bürger viel höher, als es die offiziellen Statistiken schönmalen. Es bleibt immer weniger Geld im Portemonnaie. In der Schweiz sind die Abgaben an die Krankenversicherung, an die Pensionskasse oder an die Unfallversicherung gesetzlich obligatorisch - dies, auch wenn sie nicht an formelle staatliche Einrichtungen, sondern an private Versicherungen einbezahlt werden. Nur die Beiträge an die öffentlichen Sozialversicherungen, also AHV, Invalidenversicherung, Erwerbsersatzordnung und Arbeitslosenversicherung, gehören offiziell zu den Staatsabgaben, alles andere nicht.

Eigentlich müsste man alle Beitragszahlungen, die auf irgendeine Weise hoheitlich befohlen sind, zur Steuer- und Abgabenlast zählen, gleichgültig, ob nun deren Umsetzung im staatlichen oder privaten Rahmen erfolgt. Das tun unsere Regierung, unsere Verwaltung und unsere Statistiker natürlich nicht, um das reale Bild bengalisch zu beleuchten und die Schweiz als Musterknaben mit tiefen Steuern, Gebühren und Abgaben hinzustellen. Ich bin mit Herrn Bundesrat Maurer nicht ganz einig, wenn er sagt, wir seien in Sachen Staatsquote sehr tief, denn wenn man das ganze Bild zeigen würde, dann würden wir sehen, dass wir mittlerweile eine staatlich befohlene Belastungsquote von 41,1 Prozent haben, was ich also nicht mehr als attraktiv erachte. Wir sind in Tat und Wahrheit in Bezug auf die Staatsquote längst keine herausragende Insel mehr, sondern nur noch auf der Ebene des traditionell staatsgläubigen Frankreichs oder des von Merkel sozialdemokratisierten Deutschlands. Wir müssen wieder besser werden.

Ich ersuche Sie, die Minderheit zu unterstützen und die Erhöhung der Lohnprozente nicht durchzuwinken.