Lexipedia

Pardini Corrado · Nationalrat · 2018-09-12

Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-12

Wortprotokoll

Für die SP-Fraktion ist eine sichere, solide AHV das zentrale sozialpolitische Ziel und der wichtigste Teil dieser Vorlage, die wir heute beraten. Wenn ich die Voten der Grünen und der Grünliberalen verfolge und gerade aus ihrem Munde das Wort Kuhhandel höre, finde ich dieses Verhalten unredlich. Bei der Eintretensdebatte hat es Kollege Beat Jans gezeigt: Immer dann, wenn es um Energievorlagen ging, waren gerade die Grünen und die Grünliberalen an vorderster Front und haben alles mit allem verbunden und verknüpft, um ihre Anliegen durchzusetzen. Die Grünliberalen überraschen mich nicht mit dieser Unredlichkeit, aber dass die Grünen ins selbe Horn blasen, muss ich schon als bedenklich erwähnen.

Ohne diesen sozialen Ausgleich wird unsere Partei die vorliegende Reform nicht unterstützen. Mit dieser Vorlage legen wir die finanziellen Grundsteine, damit die AHV mittelfristig solide finanziert ist und wir die nächste AHV-Revision nicht unter dem Damoklesschwert einer defizitären AHV aushandeln müssen. Das ist nämlich das perfide Ziel, das alle diejenigen verfolgen, die sich heute gegen den AHV-Teil der Vorlage aussprechen. Für uns, für die SP, ist der Standpunkt klar: Steuererleichterungen für Firmen ohne sozialen Ausgleich lehnen wir kategorisch ab.

Nach der Eintretensdebatte, die aufgezeigt hat, dass sehr wahrscheinlich einige in diesem Saal bezüglich der Finanzierung eine Nachhilfe verdienen, habe ich mich entschieden, mein Votum zu ändern und die heutige Debatte in den Kontext der AHV-Geschichte einzubetten.

Die AHV wird seit 1948 durch Lohnabzüge der Versicherten und Beiträge der öffentlichen Hand, insbesondere durch die Einnahmen der Alkohol- und Tabaksteuer, finanziert. Seit 1999 wird sie zudem durch ein Mehrwertsteuerprozent zugunsten der AHV finanziert. Ebenfalls zugunsten der AHV fliessen seit 2000 die Erträge aus der Spielbankenabgabe. Ursprünglich betrugen die Lohnabzüge der Versicherten 4 Prozent des Lohnes, wobei sie bereits 1948 hälftig den Arbeitnehmern und Arbeitgebern belastet wurden. Mit dem Ausbau der AHV wurden die Beitragssätze zwischen 1969 und 1975 auf 8,4 Prozent angehoben; seither - seit 43 Jahren - sind diese unverändert.

Mit der Vorlage, über die wir heute befinden, erhält die AHV Zusatzeinnahmen im Umfang von rund 2 Milliarden Franken, über zusätzliche 0,3 Lohnprozente sowie einen höheren Bundesbeitrag. Diese Beiträge sind für die AHV positiv; sie würden es erlauben, das Umlageergebnis der AHV über einige Jahre zu stabilisieren. Die Beiträge des Bundes und die Erhöhung der Lohnbeiträge führen auch dazu, dass sich die Firmen und die Arbeitnehmer mit hohen Einkommen stärker an der AHV-Finanzierung beteiligen als durch die im Rahmen der AHV-Revision geplante Erhöhung der Mehrwertsteuer. Die Kombination von mehr Bundesmitteln mit Lohnpromillen ist eine soziale Finanzierung der AHV-Renten. Denn Bundesmittel beruhen schwergewichtig auf Steuereinnahmen, und die Lohnpromille sind nicht nur beim Arbeitgeberanteil positiv. Auch der Arbeitnehmeranteil ist bei der AHV bis zu einem Einkommen von 150[NB]000 Franken hochrentabel. Das einkommensstärkste Prozent der Arbeitnehmer kommt für fast 10 Prozent der AHV-Beiträge auf; das ist die grösste Umverteilung, die im Land geschieht. Oder in Zahlen: Wer 5 Millionen Franken in Form von Lohn und Bonus kassiert, zahlt auf seinem Einkommen heute 420[NB]000 Franken in die AHV - Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag zusammengerechnet. In Zukunft, sollte diese Vorlage eine Mehrheit finden, werden es 435[NB]000 Franken sein. Hohe und höchste Einkommen müssen bei der AHV voll mitzahlen. Das unterscheidet die AHV von anderen Versicherungen. Es ist eine einzigartige Umverteilung von oben nach unten zugunsten der unteren Schichten. [PAGE 1278]

Die AHV braucht Geld. 2017 betrug ihr Umlagedefizit rund eine Milliarde Franken. Dieser Betrag wird sich erhöhen. Ohne zusätzliche Mittel droht Leistungsabbau und - wir haben es heute gehört - eine längere Arbeitszeit für Männer und Frauen, die hart arbeiten. Die grünliberale Fraktion, die SVP-Fraktion und die FDP-Liberale Fraktion haben es angekündigt: Am liebsten würden sie Rentenalter 67 einführen. Dagegen wehren wir uns. Mit dieser Vorlage verhindern wir auch, dass bereits morgen die Frauen einmal mehr die Zeche bezahlen müssen und Rentenalter 65 eingeführt wird. Gegen dieses Vorhaben wehren wir uns, weil Männer und Frauen es verdient haben, dass der Status quo beibehalten wird.

Mit dieser Vorlage reduzieren wir den Druck auf eine unsoziale AHV-Reform in den nächsten Jahren. Das ist das zentrale Anliegen der Sozialdemokratischen Partei. Den unsozialen Forderungen von rechts werden Tür und Tor geöffnet, wenn wir in dieser Vorlage den sozialen Ausgleich nicht einführen. Ich appelliere an die grüne Fraktion und an die grünliberale Fraktion: Lassen Sie sich nicht von der SVP-Fraktion vor den Karren spannen, und helfen Sie der SVP-Fraktion nicht, eine unsoziale Politik durchzusetzen!

Die SP-Fraktion lehnt alle Minderheitsanträge ab, weil sie einer soliden Entwicklung der AHV widersprechen. In diesem Sinne bitte ich Sie alle, der SP-Fraktion zu folgen und für eine solide AHV und gegen eine unsoziale Rentenreform, wie sie in Zukunft von der SVP-Fraktion und den Bürgerlichen ins Visier genommen werden wird, einzustehen.