Weibel Thomas · Nationalrat · 2018-09-12
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2018-09-12
Wortprotokoll
Es geht weiter mit dem sozialen Ausgleich, mit dem Kuhhandel, mit der AHV-Finanzspritze. Diese Verknüpfung sei sicher ein Grenzfall - das sind die Worte, welche die Experten im Bundesamt für Justiz dafür gefunden haben. Die "Handelszeitung" schreibt dazu: "Die Doppelvorlage aus dem Parlament ist ein Murks. Und einer Demokratie unwürdig." Das sehen wir von der grünliberalen Fraktion auch so.
Wir lehnen diese Verknüpfung, den Kuhhandel mit der AHV-Finanzspritze, ab. Die Verknüpfung der wichtigen Steuervorlage mit einer Scheinrevision der AHV verunmöglicht dem Parlament und der Bevölkerung eine differenzierte Willensäusserung. Darum verlangt der Einzelantrag Moser eine gesonderte Abstimmung über beide Vorlagen, ohne gegenseitige Verknüpfung.
Die AHV-Finanzspritze ist ein Angriff auf den funktionierenden Generationenvertrag, weil damit echte Reformen der Altersvorsorge auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben werden. Die bundesrätliche Vorlage zur AHV 21 ist erarbeitet und ist noch bis Mitte Oktober in der Vernehmlassung. Diese echte Reform der AHV wird gefährdet. Die erwerbstätige Generation soll mit dem Kuhhandel noch mehr Geld in die AHV einzahlen, ohne dass die dringend notwendigen, strukturellen Reformen in der AHV angegangen werden. Dies belegen auch die Aussagen von SP-Parteipräsident Levrat und Gewerkschaftsbund-Präsident Rechsteiner: Beide haben gesagt, das Rentenalter 65 für Frauen sei mit diesem Kuhhandel vom Tisch. Wenn wir die strukturelle Reform der Altersvorsorge weiter verschleppen, belasten wir die Jungen, die arbeitende Bevölkerung und die Wirtschaft - das wollen wir Grünliberalen nicht.
Die Bevölkerung soll abwägen und entscheiden können: für oder gegen die Steuervorlage, für oder gegen die AHV-Vorlage.
Einige Worte zu den konkreten Minderheitsanträgen:
Zu den AHV-Beiträgen: Eigentlich - ich habe es ausgeführt - wollen wir Grünliberalen keine Verknüpfung, aber in diesem Bereich sind wir bereit, die Vorlage zu verbessern. Generell geht es um die Lohnbeiträge für die Altersvorsorge. Dabei ist es ganz wichtig zu berücksichtigen: In der zweiten Säule kennen wir keine andere Finanzierung als über die Lohnbeiträge, deshalb ist jede Erhöhung der Lohnbeiträge für die AHV eine Schmälerung des Handlungsspielraums für die absolut notwendige und dringende Reform der zweiten Säule. Deshalb unterstützen wir die Minderheit II (Matter).
Zur Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre: Wir Grünliberalen sind für das Rentenalter 65/65. Aber hier in dieser Vorlage fehlt die Gesamtschau. Es fehlt auch der Bezug zur zweiten Säule, das betrifft beispielsweise den Koordinationsabzug. In der Altersvorsorge dürfen wir nicht ein einzelnes Puzzlestück umformen und gleichzeitig das Gesamtbild aus den Augen verlieren. Deshalb empfindet die Mehrheit der Fraktion den Antrag, das Frauenrentenalter in dieser Vorlage zu erhöhen, als Provokation und lehnt den Antrag der Minderheit Brunner Toni ab.
Zur Erhöhung des Bundesbeitrages an die AHV in Artikel 103 AHVG und in den Übergangsbestimmungen: Für mich ist dies eigentlich der richtige Ansatz, denn wer profitiert, soll auch bezahlen. Von der Steuervorlage profitiert die Bundeskasse. Wenn ein sozialer Ausgleich notwendig ist, dann wäre das der richtige Zahler. Aber wir wissen alle: Die Erhöhung des Bundesbeitrages an die AHV hat enorme Nebenwirkungen. Ich erwähne hier nur die künftigen Budgetdiskussionen.
Die Minderheit III (Rytz Regula) werden wir unterstützen. Sie will die Vorlage teilen. Wir unterstützen anschliessend auch die Minderheit IV (Grossen Jürg) und den Einzelantrag Moser. Ein doppeltes Ja einzufordern ist Erpressung und verunmöglicht die freie Willensäusserung. Wir Grünliberalen sind bereit, das Ergebnis von unabhängigen Vorlagen zu akzeptieren.
Zu den Eventualanträgen der Minderheit Aeschi Thomas gibt es nicht viel zu sagen: Das sind widersinnige Verknüpfungen aus dem Parteibüchlein der SVP, die abzulehnen sind.