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AB 233892

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-12

Wortprotokoll

Es ist wohl unbestritten, dass die Gemeinden und die Städte wie die Kantone wichtige Teile unseres föderalistischen Staatswesens sind, und sie werden immer wichtiger. Wir stellen auch politische Prozesse fest, die zur Folge haben, dass die Gemeinden und die Städte immer mehr Aufgaben übernehmen müssen. Dass sie wichtig sind, haben wir auch im Parlament anerkannt, indem wir in der Bundesverfassung die Gemeinden und die Städte explizit ansprechen, und wir haben das jetzt auch mit einer Revision des Parlamentsgesetzes in unserer eigenen Gesetzgebung verankert.

Von der vorliegenden Steuerreform sind nun auf der einen Seite die Städte und Gemeinden ebenfalls stark betroffen: Sie erleiden erhebliche Einbussen bei den Einnahmen. Auf der anderen Seite erhalten die Kantone mit der Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer von 17 auf 21,2 Prozent zusätzliche Mittel; das sind rund eine Milliarde Franken. Es ist nun selbstverständlich, dass die Folgen [PAGE 1294] dieser Reform den Städten und Gemeinden angemessen abzugelten sind. Die Minderheit verlangt deshalb, dass man diese Abgeltung verbindlich ins Gesetz aufnimmt.

Es ist ja interessant, wenn wir auf die Unternehmenssteuerreform III und die Volksabstimmung dazu zurückschauen: Sie haben sicherlich zur Kenntnis genommen, dass das Nein zur Unternehmenssteuerreform III auch sehr stark vom Widerstand der Gemeinden und der Städte ausgegangen ist. Wenn jetzt in der Botschaft geschrieben wird - ich verweise auf Seite 2559 -, dass die Anhörung zur Steuervorlage 17 vonseiten der Städte und Gemeinden klargemacht habe, dass sie eine explizite Bestimmung verlangen, ist das richtig. Aber was jetzt der Bundesrat aufgenommen hat, Herr Bundesrat Maurer, reicht den Städten und Gemeinden nicht: Sie haben das uns gegenüber auch verschiedentlich geltend gemacht, unter anderem auch mit Schreiben, die wir jetzt vor der Beratung bekommen haben. Ich will Ihnen das jetzt nicht vorlesen.

Meine Minderheit verlangt, dass die Kantone die Städte und Gemeinden nicht einfach angemessen "berücksichtigen", sondern dass sie die Auswirkungen der Reform auf die Gemeinden angemessen "abgelten". Das ist nicht nur eine kleine semantische Variation der Formulierung, sondern es ist ganz klar ein verbindlicher Auftrag, den wir hier in das Gesetz aufnehmen müssen. Denken Sie daran: Die Gemeinden und die Städte sind wichtig in diesem Prozess der Unternehmenssteuerreform. Sie tragen die Folgen der Reform wesentlich mit.

Ich komme jetzt noch zu meinem Einzelantrag zur Dividendenbesteuerung; ich möchte auch dazu rasch noch etwas sagen. Die Frage der Gerechtigkeit bei der angemessenen Besteuerung der Dividenden ist ausgiebig erläutert worden. Ich verweise dazu auf die Ausführungen von Herrn Jans und von Frau Rytz. Mit meinem Einzelantrag beantrage ich Ihnen zusätzlich, dass man im Steuerharmonisierungsgesetz, also bei den Kantonen, festlegt, dass die Dividendenbesteuerung nicht auf mindestens 50 Prozent festgelegt wird, sondern auf mindestens 60 Prozent. Das wiederum hat erhebliche Auswirkungen auf die Einnahmen der Gemeinden.

Ich erinnere nochmals daran: Der Bundesrat hatte 70 Prozent vorgeschlagen, was Mehreinnahmen von 335 Millionen Franken bedeutet hätte, wovon wiederum 138,5 Millionen Franken auf die Gemeinden und Städte entfallen wären. Mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit, mit 50 Prozent, liegen wir natürlich viel zu tief, sodass die Einnahmenausfälle der Gemeinden und der Städten bei Weitem nicht ausgeglichen würden. Mit der Mittellösung von 60 Prozent erhalten die Gemeinden zusätzlich durchschnittlich rund 62 Millionen Franken; das wäre ein wichtiger Schritt in Richtung eines Kompromisses.

Ich bitte Sie deshalb: Tragen Sie den Anliegen der Städte und der Gemeinden Rechnung. Unterstützen Sie insbesondere bei Artikel 196 Absatz 1bis DBG die verbindliche Formulierung gemäss meinem Minderheitsantrag. Und ich bitte Sie, auch meinem Einzelantrag zur Erhöhung der Dividendenbesteuerung auf mindestens 60 Prozent zuzustimmen.

[VS]