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Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2002-06-20

Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-20

Wortprotokoll

Obschon es im ersten Abschnitt - Rahmenbewilligung - bereits um die konkreten Voraussetzungen für den Bau einer Kernanlage geht, sind die beiden Minderheitsanträge darauf angelegt, vom Grundsätzlichen her solche Vorhaben infrage zu stellen. Je mehr Bestimmungen bezüglich späterer Entsorgung und zusätzlicher Einsprachemöglichkeiten der Kantone bereits im Rahmenbewilligungsverfahren erfüllt sein müssen, desto schwieriger ist der Start für ein neues nukleares Bauvorhaben. Beide Minderheitsanträge sind abzulehnen, beide wirken sich erschwerend auf die Erteilung der Rahmenbewilligung aus, was natürlich auch gewollt ist. Die beiden Anträge zu Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe dbis sind nicht vergleichbar, sie betreffen unterschiedliche Probleme.

Beim Minderheitsantrag I (Schmid Odilo) wird die Frage ins Spiel gebracht, ob der Entsorgungsnachweis für die Erteilung der Rahmenbewilligung genügt oder ob bereits auch eine Rahmenbewilligung für ein geologisches Tiefenlager in der Schweiz für hochradioaktive Abfälle vorliegen muss. Das Endlager für hochradioaktive Abfälle muss erst etwa in 40 Jahren bereitstehen, also besteht kein Zeitdruck. Die Abfälle müssen ja vor der Endlagerung genügend abgekühlt sein, und das dauert Jahrzehnte. Der Nachweis für die Entsorgung muss ja vorliegen. Die bundesrätliche Lösung lässt auch die Möglichkeit offen, eine ausländische Lösung für die Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle ins Auge zu fassen.

Schon von der geringen Abfallmenge her macht es wenig Sinn, allein für die Schweiz ein eigenes Lager bauen zu wollen. Auch ökonomisch ist es sinnvoller, eine gemeinsame europäische Lösung zu suchen. Mit dem Minderheitsantrag I (Schmid Odilo) wird diese Möglichkeit verbaut. Die Argumente der Minderheit, wonach die Verantwortung für die Atomenergie im eigenen Land übernommen werden müsse, oder der Hinweis auf eine mögliche Auslandabhängigkeit sind zwar richtig, meines Erachtens hier aber vorgeschoben - ich möchte sogar sagen, etwas scheinheilig. Primär geht es um eine zusätzliche Erschwernis für die Rahmenbewilligung.

Zum Antrag der Minderheit Sommaruga zu Artikel 13 Absatz 3: Auch diese Minderheit will die Erteilung der Rahmenbewilligung an strengere Auflagen hinsichtlich Entsorgung binden, strenger in dem Sinne, dass nicht nur eine Rahmenbewilligung für ein Endlager verlangt wird, sondern dass eine betriebsbereite Anlage vorzuliegen hat. Diese noch weiter gehende Auflage macht in Anbetracht des langen zeitlichen Abstandes zwischen dem Anfall des hochradioaktiven Abfalls und der Endlagerung keinen Sinn und ist erst recht abzulehnen.

Zu Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe h: Dieser Artikel gehört aus mehreren Gründen nicht in dieses Gesetz:

1. Die Investoren haben zu entscheiden, welches wirtschaftliche Risiko sie am Markt eingehen wollen.

2. Ein solcher Nachweis hat den Mangel, dass er einer momentanen Beurteilung und momentanen Einflüssen auf dem aktuellen Strommarkt unterliegt. Ein Investitionsentscheid ist aber aufgrund langfristiger Überlegungen zu fällen.

3. Politische Einflüsse wie Abgaben, Umlagerungen und Subventionen spielen eine entscheidende Rolle. Der Nachweis wird somit unter Umständen fiskalisch verfälscht.

Dieser Artikel ist somit obsolet.

Auch Artikel 13 Absatz 2 über den Rechtssitz der Gesellschaft ist abzulehnen. Er widerspricht dem Kapitalverkehrskodex der OECD.

Noch zum Antrag der Minderheit II (Marty Kälin), der die Zustimmung des Standortkantons zur Rahmenbewilligung in das Gesetz einbauen will. Die Kommissionsmehrheit ist gegen eine Ausdehnung der kantonalen Kompetenzen über das Bergregal und die Gewässerhoheit hinaus, also gegen ein generelles Mitentscheidungsrecht der Kantone bei der Erteilung der Rahmenbewilligung. Vordergründig werden von den Vertretern der Minderheit II die Wahrung der Volksrechte und die Mitsprache der betroffenen Region ins Feld geführt. Diese Rechte sind aber bereits weitgehend gewahrt. Vielmehr sollte eine Vereinfachung des Verfahrens angestrebt werden.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der FDP-Fraktion um Ablehnung aller Minderheitsanträge ausser demjenigen der Minderheit Fischer zu Artikel 13 Absatz 1 Litera h.