AB 233937
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-12
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen mit meiner Minderheit, Artikel 61a DBG und Artikel 24c StHG zu streichen. Worum geht es? Was so harmlos mit dem Titel "Aufdeckung stiller Reserven bei Beginn der Steuerpflicht" daherkommt, ist in Tat und Wahrheit ein riesiges neues Steuerschlupfloch. Zugleich stellt es international ein grosses Reputationsrisiko dar, und es schadet vor allem auch Entwicklungsländern.
Worum geht es? Der Bundesrat, der Ständerat und die Kommissionsmehrheit schlagen vor, dass Unternehmungen, die neu in die Schweiz ziehen, stille Reserven steuerneutral aufdecken können. Nachher, wenn sie dann in der Schweiz sind, können sie innert zehn Jahren aufgrund dieser erhöhten, aktivierten stillen Reserven höhere Abschreibungen vornehmen. Die Abschreibungen auf diesen aufgewerteten stillen Reserven führen dann in den nächsten Perioden zu einem reduzierten steuerbaren Gewinn und damit auch zu Einsparungen bei den Gewinnsteuern. Dieser Mechanismus ist in der Botschaft bestens beschrieben, unter anderem auf Seite 2613.
Begründet wird das mit der sogenannten Parallelität: Wenn eine Unternehmung wegziehen würde, hätte man den gleichen Mechanismus wie beim Zuzug. Das würde "symmetrisch behandelt". Das klingt ebenfalls harmlos. Damit wird suggeriert, dass man die Unternehmung gleichbehandle, denn diese stillen Reserven seien ja bereits besteuert worden. Das stimmt in der grossen Mehrzahl der Fälle nicht! Es stimmt real nur dann, wenn diese stillen Reserven beim Wegzug aus dem Herkunftsland besteuert worden sind. Aber man beabsichtigt ja etwas ganz anderes, und auch das geht aus der Botschaft eigentlich ganz klar hervor: Zweck der Übung ist es, die sogenannte Standortattraktivität der Schweiz zu erhöhen und damit "Gesellschaften oder Funktionen", wie es in der Botschaft so schön heisst, aus Offshore-Standorten in die Schweiz zu locken.
Damit wird es klar: Es gibt mehrere Steuerschlupflöcher. Zum Ersten kann man stille Reserven steuerneutral aufwerten, stille Reserven, die notabene in einer Vielzahl von Fällen nie versteuert worden sind. Zum Zweiten hat man dann in der Schweiz ein höheres Abschreibungssubstrat. Das ist dann das zweite Steuerschlupfloch, das wiederum zu weniger Gewinn und damit zu tieferen Gewinnsteuern führt. Diese künstlich geschaffenen stillen Reserven, die aufgewertet werden, sind etwas, was in einem Staat, der wirklich für eine offene und ehrliche Steuerpolitik eintritt, keinen Platz haben darf. Wir wollen auch im internationalen Kontext keine neuen Steuerschlupflöcher schaffen.
Ich bitte Sie deswegen, diesen Artikel, bei dem es um die Aufdeckung stiller Reserven bei Zuzug geht, auf Neudeutsch als Step-up bezeichnet, sowohl im DBG wie auch im StHG ersatzlos zu streichen.