Fischer Ulrich · Nationalrat · 2002-06-20
Fischer Ulrich · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-20
Wortprotokoll
Nach Auffassung der Minderheit, die Sie eben gehört haben, ist Absatz 2 zu schwammig, weshalb darauf verzichtet werden soll. Der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit sind demgegenüber der Meinung, dass das Rahmenbewilligungsverfahren nur dort sinnvoll ist, wo politische Implikationen mit einem Vorhaben verbunden sind. Dies ist aber nicht immer der Fall. Der Verzicht auf das Rahmenbewilligungsverfahren heisst nicht, dass die Anlagen nicht auch sicherheitstechnisch überprüft werden. Bei Anlagen mit geringem Gefährdungspotenzial wird lediglich auf das politische Prozedere verzichtet.
Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 13 zu 7 Stimmen Ablehnung der Minderheit.
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