Teuscher Franziska · Nationalrat · 2002-06-20
Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2002-06-20
Wortprotokoll
Die Debatte zeigt es: Artikel 9 ist der zentrale Artikel im Kernenergiegesetz - unabhängig davon, ob wir nun die Atomenergie befürworten oder nicht. Es geht um die Frage der Wiederaufbereitung. Der Bundesrat hat in dieser Frage einen weisen Vorschlag gemacht: Obschon er an der uneingeschränkten Nutzung der Kernenergie festhält, wollte er auf die Wiederaufbereitung verzichten. Dieser gute Vorschlag wurde in der parlamentarischen Debatte jedoch arg zerzaust, und es wurde schrittweise zurückbuchstabiert. Der Ständerat legte sich bei der Wiederaufbereitung noch auf ein Moratorium von zehn Jahren fest. Unsere Kommission verwässerte die Vorlage weiter und will nun die Wiederaufbereitung weiterhin uneingeschränkt zulassen. Ein Kernenergiegesetz, das die Wiederaufbereitung nicht verbietet, ist ein veraltetes und überholtes Gesetz, noch bevor es in Kraft ist. Die grüne Fraktion spricht sich entschieden gegen die Wiederaufbereitung aus. Die Wiederaufbereitung ist die sinnloseste Sache; es gibt keinen einzigen Grund, daran festzuhalten. Selbst wenn wir unsere Atomkraftwerke 50, ja 60 Jahre weiterbetreiben, brauchen wir keine Wiederaufbereitung, denn es gibt keine zwingende Verknüpfung von Atomkraftnutzung und Wiederaufbereitung. Die Wiederaufbereitung wurde einzig und allein eingeführt, um Plutonium für den schnellen Brüter zu gewinnen. Doch diese Technik ist mit Kalkar und Superphoenix längst gestorben. Von daher wäre es nichts als logisch, auf die Wiederaufbereitung endlich völlig zu verzichten.
In der Kommission wurde immer wieder gesagt, die Wiederaufbereitung sei unter dem Aspekt der nachhaltigen Nutzung zu betrachten, und auch Frau Bader hat dies vorhin ausführlich gemacht. Frau Bader, ich muss Ihnen sagen: Ich konnte Ihrer Argumentation überhaupt nicht folgen. Sie haben gesagt, eine Hausfrau würde auch haushälterisch mit den Ressourcen umgehen. Aber die Wiederaufbereitung hat überhaupt nichts mit haushälterischem Umgang mit den Ressourcen zu tun. Sie haben den Eindruck vermittelt, dass die Wiederaufbereitung etwas völlig Unproblematisches sei, etwa so wie das Kompostieren von Abfällen. Aber die Wiederaufbereitung ist eine ganz gefährliche Technologie. Aus schweizerischen Brennstäben entsteht so tonnenweise Plutonium und damit Bombenmaterial.
Dass damit Missbrauch getrieben werden kann, ist nichts als logisch. Auch stimmt es nicht, Frau Bader, dass wir mit der Wiederaufbereitung das Abfallvolumen vermindern. Nein, vielmehr erhöhen wir mit der Wiederaufbereitung das Abfallvolumen noch; wir vermehren so also den Atommüll, wie es eigentlich gar nicht nötig wäre. Die Wiederaufbereitung beschert uns aber auch eine riesige ökologische Katastrophe. Die Strände rund um La Hague und Sellafield sind radioaktiv verseucht. Ins Meer gelangen pro Jahr Hunderte von Millionen Litern von radioaktivem Wasser. Vor allem Kinder in der Umgebung von La Hague und Sellafield leiden überdurchschnittlich an Leukämie. In der sauberen Schweiz wäre eine derartige Umweltbelastung gar nicht zulässig; die ganze Bevölkerung würde sich vehement gegen eine Wiederaufbereitungsanlage wenden. Von daher ist es aus der Sicht der grünen Fraktion auch ethisch nicht zu verantworten, dass wir unseren Abfall weiterhin unter Inkaufnahme grösster Umweltverschmutzungen im Ausland wieder aufbereiten.
Zudem, das habe ich bereits gesagt, wird eben mit der Wiederaufbereitung die Abfallmenge vergrössert, bei der wir bereits heute nicht wissen, wohin wir damit wollen. Damit ist für die grüne Fraktion eines klar: In dieser Frage besteht Handlungsbedarf. Verzichten wir auf die Wiederaufbereitung, so, wie es dies der Bundesrat vorgesehen hat.
[PAGE 1097] Ich bitte Sie daher im Namen der grünen Fraktion, bei Artikel 9 die Minderheit Schmid Odilo und bei Artikel 104 Absatz 4 die Minderheit III (Schmid Odilo) zu unterstützen.