Lexipedia

Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · 2018-09-13

Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2018-09-13

Wortprotokoll

Ich möchte mit meiner parlamentarischen Initiative für die Einführung eines Gemeindereferendums diejenige Staatsebene fördern, die am nächsten beim Bürger liegt. Artikel 50 der Bundesverfassung schreibt explizit vor, dass der Bund bei seinem Handeln die Auswirkungen auf die Gemeinden beachtet. In der reinen Lehre, der puristischen Anwendung unserer Bundesverfassung, ist es ausgeschlossen, dass der Bund rechtlichen Einfluss auf die Gemeinden nimmt. Dessen bin ich mir bewusst. Das ist aber Theorie. In der Praxis kommen sogenannte Bundesdurchgriffe nämlich sehr häufig vor, und zwar schon sehr lange, in jüngerer Zeit aber vermehrt.

Ein paar Beispiele: Der Bund verpflichtet die Gemeinden schon seit Langem im Binnenmarktgesetz, ebendiesen zu realisieren; im Fernmeldegesetz werden die Gemeinden verpflichtet, den Fernmeldedienstleistern den öffentlichen Grund und Boden zur Verfügung zu stellen; im Ausländergesetz werden die Gemeinden verpflichtet, die Bevölkerung über die Migrationspolitik zu informieren. Der Bundesdurchgriff ist also gang und gäbe.

Zugegeben, der Bund spricht den Gemeinden nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte zu, und er gewährt den Gemeinden sogar Subventionen, beispielsweise für familienergänzende Betreuung oder für den Agglomerationsverkehr. Bei den Gemeinden werden aber natürlich diejenigen Bundesgesetze am prominentesten und am meisten diskutiert, welche bei ihnen Kosten auslösen. Man denke an das Asylwesen, an den Kindes- und Erwachsenenschutz oder an die Pflegefinanzierung. Die Gemeinden fungieren dort meistens als Restfinanzierer, sie werden dann aber, mitunter durch unser Wirken hier, immer öfter zum Hauptfinanzierer in diesen Bereichen.

Für die Gemeinden ist dieser Bundesdurchgriff und sind vor allem die auf sie abgewälzten Kosten in mehrfacher Hinsicht ein Problem. Das finanzielle Korsett der Gemeinden schnürt sich zu, der Gestaltungsspielraum nimmt ab. Dieser mangelnde Gestaltungsspielraum führt dann letztlich auch zu einem zunehmenden Desinteresse der Bevölkerung an der Gemeindepolitik und somit zu einer Schwächung des Milizwesens. Denn wenn man in diesem Korsett gar nichts mehr bestimmen kann, wenn man gar nichts mehr steuern kann, warum soll man sich dann noch auf Gemeindeebene engagieren?

Ich schlage in meiner Initiative eine sehr sanfte Variante eines Gemeindereferendums vor. 200 Gemeinden aus 15 Kantonen sollen nötig sein, damit eine Referendumsabstimmung überhaupt erst zustande kommt. Damit könnte bei einer Vorlage, durch welche die Gemeinden ihre Gestaltungsfreiheit eben bedroht sehen, das Volk als Schiedsrichter einspringen und die Güterabwägung übernehmen zwischen der Gemeindeautonomie auf der einen und der Dringlichkeit des Geschäftes auf der anderen Seite.

Es gibt in sieben Kantonen bereits ein Gemeindereferendum gegen Erlasse auf Kantonsebene. Die Erfahrungen zeigen, dass das Gemeindereferendum nicht exzessiv angewendet wird. Dafür finden die Gemeindereferenden eine umso höhere Zustimmung. Bei rund der Hälfte aller Referenden, die ergriffen werden, wird dann auch im Sinne der Gemeinden entschieden. Dadurch hat das Gemeindereferendum eine sehr grosse präventive Vorwirkung. Im Wissen um das Gemeindereferendum wird den Anliegen der Gemeinden bereits bei der Ausarbeitung von Gesetzen besser Rechnung getragen. Ebenso erhöht das Gemeindereferendum, von der anderen Seite her betrachtet, natürlich die Akzeptanz von neuerlassenen Bundesgesetzen. Wenn die Gemeinden das Gemeindereferendum dann nicht ergreifen, sprechen sie dem Bundesgesetz implizit eine Legitimation zu.

Ich habe in den vergangenen Wochen öfters gehört, dass ein Gemeindereferendum dazu führen würde, dass meine kleine Gemeinde mit 550 Einwohnern gleich viel zu sagen hätte wie die Stadt Zürich mit ihren über 400[NB]000 Einwohnern und dass in der Folge dann das Gemeindereferendum vor allem von den kleinen Gemeinden ergriffen würde und diese gegenüber den Städten mehr Gewicht erhalten würden. Daraus abgeleitet ergäben sich dann parteipolitische Fronten zwischen den linken Städten und den rechten Landgemeinden.

Abgesehen davon, dass man die parlamentarische Initiative in der Umsetzung ja noch modifizieren kann, kann ich Ihnen sagen: Dieser Streit ist sinnlos. Wenn wir hier drin bewusst oder unbewusst den Gemeinden Kompetenzen wegnehmen oder Lasten zu den Gemeinden verschieben, dann sitzen Städte und Dörfer absolut im gleichen Boot. Man kann in der Sozialpolitik oder in der Asylpolitik diametral entgegengesetzte Meinungen haben - wenn Kosten abgewälzt werden, hat man das gleiche Interesse. Man findet es ungerecht und will das verhindern.

Es geht hier nicht um linke Städte oder rechte Dörfer. Es geht um die Stärkung einer Staatsebene, nicht um eine Machtverschiebung zugunsten irgendwelcher parteipolitischen Positionen.

Zusammenfassend möchte ich Sie auffordern, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Sie stärkt nicht einfach nur die Gemeinden, sie stärkt das Subsidiaritätsprinzip, sie stärkt das Milizwesen, und sie stärkt letztlich uns als Gesetzgeber. Sie beinhaltet kaum die Gefahr einer exzessiven Anwendung oder einer Verschiebung der Machtverhältnisse. Vielmehr führt die Initiative dazu, dass mit einem zweckmässigen Instrument, dem Gemeindereferendum, der geltenden Rechtsordnung Nachdruck verliehen wird, was unsere direkte Demokratie von der Basis her belebt.

Ich danke Ihnen herzlich für die Zustimmung.