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Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · 2000-03-15

Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-15

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen konkret, das CO2-Gesetz im Bereich der Brennstoffe schon auf den 1. Januar 2001 in Kraft zu setzen. Es geht dabei um eine marktkonforme Massnahme zur Stützung der Holzpreise. Wir schaffen damit einen Mehrertrag für die Holzbesitzer - ein Grossteil der Sturmschäden ist Brennholz und kann auch auf diese Weise verwertet werden -, und gleichzeitig leisten wir einen Beitrag an den Klimaschutz.

Der Name Naturkatastrophe ist im Zusammenhang mit dem Sturm Lothar nicht präzis. Es ist eigentlich eine CO2-Katastrophe. Das CO2-Gesetz ist heute in Kraft, die Referendumsfrist ist abgelaufen, erlaubt ist aber eine Erhöhung der Brennstoffpreise frühestens im Jahre 2004. Bis dann sind die Sturmschäden wahrscheinlich aufgeräumt, und die Abgabe kommt zu spät, um den Waldbesitzern noch zu helfen.

Konkret sollten wir das Heizöl und auch das Gas um etwa 25 Rappen pro Liter verteuern. Dieses Geld ist gemäss Gesetz zweckgebunden für Rückerstattungen vorgesehen. Das würde bedeuten, dass die Arbeitgeber 0,5 Lohnprozente weniger in die AHV zahlen müssten und die Bevölkerung ungefähr 200 Franken pro Kopf weniger an Krankenversicherungsprämien leisten müsste.

Die Abgabe ist vollkommen ertragsneutral, sie ist auch nicht unsozial, und sie greift am richtigen Ort. Wir sollten bei dieser ganzen Geschichte einfach die Konsistenz im Auge behalten. Es geht nicht an, wie das gewisse Kreise heute beabsichtigen, möglichst grosse Pflästerchen zu verteilen. Die Diskussion erinnert mich ein bisschen an "Tschernobyl": Auch damals hat man den Gemüsebauern zweistellige Millionenbeiträge für die Strahlenschäden bezahlt und hat überhaupt nichts getan, um die Risiken der Radioaktivität zu bekämpfen. Man hat sogar noch die Leistung der AKW erhöht, trotz Rissen in den Reaktoren, und man hat gegen das atomare Risiko keine Vorkehrungen getroffen. Heute, wo wir ein CO2-Gesetz haben und wo eine Bevölkerungsmehrheit findet, dass man etwas tun sollte, könnte man durch eine vorzeitige Inkraftsetzung genau das nötige Instrumentarium einfügen, um die Nachfrage im Holzmarkt zu stärken.

Es ist ja ganz klar, dass die Ziele in Bezug auf den CO2-Ausstoss, wie sie im Gesetz verankert sind, nicht erreicht werden. Wenn wir das Gesetz einhalten wollen, müssen wir diese Abgabe einführen. Sie untersteht auch nicht mehr dem Referendum; es wäre der Bundesrat, der Ihnen bis Ende Jahr die Höhe der Abgabe beantragen müsste, und Sie könnten abschliessend Ja oder Nein dazu sagen. Ein Referendum ist, wie gesagt, ausgeschlossen.

Es gibt viele Anwendungsbereiche für Holz, die bei einer Verteuerung des Heizöls um 25 Rappen rentabel würden: [PAGE 242] Es sind in erster Linie Holzschnitzelheizungen, dazu gehört aber auch die Schaffung von Nahwärmeverbünden. Dieses Geld würde in die Zukunft investiert. Es sind nicht kurzfristige Massnahmen, aufgrund welcher irgendetwas verwertet wird, sondern die zusätzliche Nachfrage in diesem Bereich wäre wirklich dauerhaft und könnte den Waldbesitzern auf eine lange Zeit hinaus Mehrerträge sichern und die gesamte, defizitäre Holzwirtschaft sanieren.

Sie müssen dabei berücksichtigen, dass wir nicht nur den Orkan Lothar hatten, sondern dass der Bund zurzeit zwischen 100 und 250 Millionen Franken an Subventionen an die ganze Holzwirtschaft leistet und dass diese Massnahme, eben die Einführung einer CO2-Abgabe, auch die Bundesleistungen - teilweise zumindest - reduzieren würde; man könnte dort viel Geld sparen.

Ich bitte Sie um Zustimmung zum Antrag der Minderheit. Die Benzinpreise werden hiervon nicht betroffen. Der Antrag bezieht sich ganz allein auf die fossilen Energieträger für Brennstoffe.