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Berset Alain · Bundesrat · 2018-09-17

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2018-09-17

Wortprotokoll

Die Zollstatistik gibt Auskunft darüber, wie viel Fleisch importiert wird, unterscheidet jedoch nicht zwischen Fleisch aus Tierhaltung mit Fütterungsantibiotika und anderem Fleisch. Der Bund verfügt daher nicht über die verlangten Zahlen. Rückstände von Wirkstoffen mit antimikrobieller Wirkung werden in der Verordnung des EDI über Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe und Futtermittelzusatzstoffe in Lebensmitteln tierischer Herkunft geregelt.

Die Rückstandshöchstgehalte werden auf der Basis einer Risikoabschätzung und von Studien so tief festgelegt, dass keine Gesundheitsgefährdung besteht. Diese Bestimmungen gelten auch für importierte Lebensmittel. In der Schweiz besteht zudem eine Deklarationspflicht für importierte Produkte, welche mit Antibiotika als Leistungsförderer erzeugt worden sind. Die Konsumentinnen und Konsumenten können somit informierte Kaufentscheidungen treffen. Die Nationale Strategie Antibiotikaresistenzen folgt dem Grundsatz, dass eine internationale Abstimmung beim Bekämpfen der Resistenzproblematik entscheidend ist.

Für die Schweiz ist wichtig, dass der Einsatz von Antibiotika bei Tieren und Menschen reduziert wird. Sie vernetzt sich deshalb mit anderen Ländern und wirkt bei internationalen Initiativen und Organisationen mit, die sich der globalen Bekämpfung der Antibiotikaresistenz widmen. Solange die Lebensmittel die Rückstandshöchstwerte einhalten, kann sie deren Import nicht verbieten.