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AB 234382

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-09-17

Wortprotokoll

Die Motion fordert ja eine Überarbeitung des Leistungslohnsystems. Da muss man sich zuerst bewusstwerden, wer in diesem Gesetz eingeschlossen ist. Es ist nicht nur die Bundesverwaltung, sondern der Geltungsbereich umfasst beispielsweise auch die SBB, den ganzen ETH-Bereich, mit seinen Instituten und Anstalten, bis hin zum Nationalmuseum. Diese Arbeitgeber sind alle diesem Gesetz unterstellt.

Wenn wir nun den Bereich des Bundespersonals anschauen, sehen wir schon, wie schwierig es ist, die verschiedenen Berufe unter diesen Hut zu bringen. Da haben Sie den international versierten Steuerexperten, der auf höchstem Niveau mit internationalen Leuten verhandeln muss und eine entsprechende Ausbildung braucht, und Sie haben den Logistiker in einem Armeelogistikzentrum, der vielleicht noch nicht einmal eine Berufslehre absolviert hat. Das alles umfasst unser Gesetz. Wenn wir das ganze Gesetz überarbeiten, leistungsgerechter werden wollen, dann begegnen wir auch ganz unterschiedlichen Kulturen, Führungskulturen, Qualifikationskulturen, die im Laufe der Jahrzehnte entstanden sind. Das hat uns dazu geführt, dass wir im Gesetz die Eckwerte beschreiben und dann gezielt in den Verordnungen versuchen, Anpassungen vorzunehmen. Da können wir dann die entsprechenden Gegebenheiten besser berücksichtigen.

Beanstandet wird bisweilen auch der Ortszuschlag. Ich schildere Ihnen folgenden Fall, einfach, um ein Beispiel zu machen: Wenn Sie in Genf einen Grenzwächter wollen, der in vernünftiger Zeit zum Einsatzort gelangt, dann muss er im Raum Genf wohnen, und dort sind die Wohnungen vielleicht doppelt so teuer wie in anderen Grenzgebieten. Also ist man dieser Situation mit einem entsprechenden Ortszuschlag gerecht geworden.

Wenn wir also heute das System beurteilen, sehen wir, dass es entstanden ist, indem man versucht hat, nicht generelle Lösungen zu finden, sondern individuell auf die entsprechenden Bedürfnisse einzutreten. So gesehen kann man sicher sagen, dass das Leistungslohnsystem nicht überall optimal ist, aber es ist angepasst worden. Wenn Sie beginnen, das Ganze zu überarbeiten, wird es wahrscheinlich teurer. Das ist der Grund dafür, dass Ihnen der Bundesrat vorschlägt, nicht das Gesetz zu ändern, sondern dass wir im Laufe der Zeit in den Verordnungen Verbesserungen vornehmen und versuchen sollten, diesem Leistungslohngedanken, den auch der Bundesrat verfolgt, gerecht zu werden. Wir haben 2017 eine entsprechende Verordnungsänderung vorgenommen, wir arbeiten 2019 daran, und wir werden das Leistungslohnsystem wohl in diesem Sinne schrittweise weiter ausgestalten.

Wenn man das vergleicht mit der Privatwirtschaft, was ein Element dieses Vorstosses und auch des nächsten ist, dann muss man feststellen - und das hat mich auch etwas überrascht -, dass es einfach Leute gibt, die in einer Verwaltung arbeiten wollen. Sie wollen etwas für das Land leisten, weil schon der Vater und der Grossvater oder die Mutter in der Verwaltung gearbeitet haben. Das ist eine Art Berufung, diese Leute wollen das. Umgekehrt finden Sie Leute aus der Privatwirtschaft, die sagen: Nie im Leben werde ich in einer Verwaltung arbeiten und Beamter werden! Das ist auch irgendwie zu berücksichtigen. Das ist weder gut noch schlecht, es ist einfach eine Gegebenheit. Nicht jeder, der in der Privatwirtschaft arbeitet, will beim Bund arbeiten, und viele Leute beim Bund schauen es als ihre Berufung an, in dieser Funktion etwas für das Land zu leisten. Das sind Gegebenheiten, und daher lassen sich wahrscheinlich Privatwirtschaft und Verwaltung nie ganz einfach so vergleichen. Das sind Kulturen, die entstanden sind, die so gelebt werden und die so auch in der Beurteilung wieder durchsickern.

Damit plädiere ich eigentlich dafür, dass wir versuchen, im Kleinen Anpassungen vorzunehmen. Selbstverständlich müssen wir damit wettbewerbsfähig bleiben, selbstverständlich müssen sie auch mit der Privatwirtschaft in einem gewissen Einklang stehen - aber das Gesetz zu ändern führt uns wahrscheinlich nicht weiter.

Es ist so, und es wurde auch darauf hingewiesen: Wir haben in der Verwaltung schon Positionen, vor allem im höheren Kader und in Spezialfunktionen, die wir zu tief bezahlen. Noch ein Beispiel aus meinem Departement: Steuerexperten, die weltweit mit den besten Anwalts- und Steuerberatungsfirmen diskutieren und verhandeln müssen, das sind Leute, die in [PAGE 655] der Privatwirtschaft wahrscheinlich locker das Doppelte verdienen würden. Mit ihrem Know-how, das sie sich hier erwerben und das sie auch international einsetzen, könnten sie das auch anders machen. Dass sie das nicht machen, spricht eben für die Überzeugung, etwas für das Land zu tun.

Hier, denke ich, müssen wir immer versuchen, massgeschneiderte Lösungen zu finden. Der Grundgedanke dieser Motion ist durchaus akzeptierbar, und wir sehen das eigentlich auch so, aber wir müssen das Leistungslohnsystem in kleineren Schritten anpassen und unserem Personal entsprechend gerecht werden.

Ich bitte Sie aus diesen Überlegungen, diese Motion abzulehnen und uns den Weg zu überlassen, auf Verordnungsebene weiter entsprechende massgeschneiderte Lösungen zu finden. Das wirkt vielleicht auf den ersten Blick kompliziert, aber bei den vielen Berufen, Standorten und Gegebenheiten, die es bei diesen 37[NB]000 Leuten gibt, ist eine massgeschneiderte Lösung allemal besser als ein grosser Wurf - der wird alldem weniger gerecht.