Salzmann Werner · Nationalrat · 2018-09-17
Salzmann Werner · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-17
Wortprotokoll
Der Nationalrat hatte beschlossen, dass es ausreicht, wenn, wie heute, nur ein wesentlicher Bestandteil markiert wird. Der Ständerat hat beschlossen, dass alle wesentlichen Bestandteile markiert werden sollen.
Ich bitte Sie hier im Namen der SVP-Fraktion, meine Minderheit zu unterstützen und in Artikel 18a das geltende Recht zu übernehmen.
Warum? Der Bundesrat behauptet, nur so sei die Umsetzung Schengen-konform. In der Botschaft beruft er sich dabei auf Artikel 4 der Richtlinie. Dort steht - hören Sie gut zu! - in Absatz 1, dass Feuerwaffen oder deren Bestandteile, die in Verkehr gebracht werden, gekennzeichnet werden sollen. Es heisst "oder". Der Bundesrat hat nun heute Morgen plötzlich aus diesem "oder" ein "und/oder" gemacht, ohne dass man das in der EU-Richtlinie lesen würde. Ich kann das nicht nachvollziehen! Im Text steht klar "oder". Deshalb muss also auch gemäss EU-Vorgabe bei einer zusammengebauten Feuerwaffe nicht jeder wesentliche Bestandteil markiert werden. Das heisst, dass die bisherige Version, die vom Nationalrat beschlossen wurde, nicht gegen die EU-Richtlinie verstösst.
Ich bitte Sie, meiner Minderheit zuzustimmen.