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Müller Walter · Nationalrat · 2018-09-17

Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2018-09-17

Wortprotokoll

Ich habe noch vergessen, meine Interessenbindung offenzulegen, und ich möchte das gerne nachholen: Ich bin kein Schütze, ich bin kein Waffennarr, aber ich bin Anhänger eines liberalen Waffenrechts, einer liberalen Tradition, und ich bin doch einigermassen überrascht bis schockiert, wie leichtfertig man dieses liberale Waffenrecht aufs Spiel setzt und aufgibt. Früher war es immer so: Das Gewaltmonopol gehöre dem Staat, und das Recht des Bürgers war es, eine Waffe zu tragen. In vergangenen Zeiten war es bei uns im Bezirk sogar so, dass ein Mann nur heiraten konnte, wenn er eine Waffe hatte - aber das sind natürlich alte Zeiten.

Zu meinem Antrag: Das ist eigentlich ein Vergesslichkeitsantrag. Es geht hier darum, dass jemand, wenn er vergisst, die Waffe gemäss Artikel 42b zu melden, eine Ausnahmebewilligung beantragen muss; das verursacht Bürokratie beim Staat und beim Betroffenen. Ich schlage Ihnen vor, mit einem zusätzlichen Absatz in Artikel 31 für Waffen, deren rechtmässiger Besitz nach Artikel 42b nicht gemeldet wurde, eine kurze Nachmeldefrist anzusetzen. Es wird so sein, dass einige vergessen, ihre Waffe anzumelden, und dann kann man das unbürokratisch und rasch erledigen. So gibt es keinen Verlust - weder für den Staat noch für den Betroffenen. Es wurde heute gesagt, er könne dann Rekurs einlegen und ein Verfahren einleiten. Wir müssen es nicht unbedingt komplizierter machen, als es ist.

Zum Abschluss möchte ich doch noch etwas wiederholen, das jetzt immer wieder vergessen worden ist und vergessen wird: Ich war damals dabei, als wir Schengen in der Kommission und im Rat behandelt haben, und wir haben uns damals klar auf die vereinbarte Niederschrift aus den Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union berufen. Da steht Folgendes geschrieben, wie das die Delegationen festgestellt haben: "... dass die vorgenannte Richtlinie nicht auf den Erwerb und Besitz von Waffen und Munition durch die Streitkräfte nach Massgabe des innerstaatlichen Rechts anwendbar ist. Das heutige schweizerische System der leihweisen Abgabe von Armeewaffen im Rahmen der freiwilligen Jungschützenkurse, der leihweisen Abgabe von Armeewaffen während der Militärdienstpflicht sowie der Übereignung der zu halbautomatischen Schusswaffen umgebauten Ordonnanzwaffen (Dienstwaffen) an Wehrmänner, die aus der Armee ausscheiden, fällt unter diese Ausnahme und wird daher nicht vom Schengen-Besitzstand berührt, sondern ist durch die einschlägige schweizerische Gesetzgebung geregelt."

Also haben wir hier eigentlich ein verbrieftes Recht, die Ausnahmen geltend zu machen. Ich bin sogar der Meinung, dass die Verhandlungsdelegation das nicht im entsprechenden Ausmass eingefordert hat. Wir machen hier nichts gegen unsere Abmachung mit der Europäischen Union. Wir holen nur das ab, was wir ursprünglich vereinbart haben und was wir dem Volk im Rahmen der Abstimmung auch versprochen haben.