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Müller Walter · Nationalrat · 2018-09-17

Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2018-09-17

Wortprotokoll

Ich kann Ihrer Argumentation nicht ganz folgen. Der Bundesrat schlägt ja vor, dass man, wenn gemäss Artikel 42b eine Waffe nicht ordnungsgemäss gemeldet worden ist, drei Monate Zeit hat, eine [PAGE 1387] Ausnahmebewilligung zu beantragen. Der Bundesrat geht somit weiter als ich. Ich sage "eine kurze Nachmeldefrist". Wo ist also das Problem?

Mein Vorschlag führt zu deutlich weniger administrativem Aufwand. Weder für die Behörden noch für die Betroffenen stellt das eine grosse Angelegenheit dar, wenn man so nachmelden kann. Gerade der Bundesrat will ja - ich sage es nochmals deutlich -, dass es diese Korrektur mit einer Ausnahmebewilligung gibt.

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