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preparatory:AB 234492

Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2018-09-17

Wortprotokoll

Mit der vorgeschlagenen Änderung des ZGB für eine erleichterte Änderung des Geschlechts von Transmenschen und Menschen mit einer Geschlechtsvariante im Personenstandsregister wurde ein wichtiger Schritt für die Gleichberechtigung von Minderheiten eingeleitet. Ein wesentlicher Aspekt ist jedoch leider weiterhin unberücksichtigt geblieben: Das Gesetz verlangt nach wie vor, dass man sich entweder als weiblich oder als männlich identifiziert. Damit bleibt die schweizerische Rechtsordnung bei der binären [PAGE 1395] Betrachtungsweise der Geschlechter. Diese Konzeption verkennt, dass es Menschen gibt, die sich nicht in diesen Geschlechterkategorien wiedererkennen.

Um möglichst allen Teilen unserer Bevölkerung gerecht zu werden, plädiere ich für die Einführung eines dritten, neutralen Geschlechtes - das kann mit "Inter", "Divers" oder "X" bezeichnet werden - oder, alternativ dazu, dafür, generell von einem Geschlechtseintrag abzusehen.

Welchen Menschen würde das Gesetz durch die rechtliche Anerkennung eines dritten Geschlechts oder mit einem Verzicht auf die Eintragung Rechnung tragen? Es handelt sich zum einen um Menschen, die aus medizinischer Sicht keine eindeutig weiblichen oder männlichen Geschlechtsmerkmale haben, das heisst, dass sie nicht den gängigen Geschlechterkategorien zugeordnet werden können. Jährlich kommen in der Schweiz rund vierzig intersexuelle Kinder zur Welt. Verunsicherte Eltern lassen oft medizinisch nicht notwendige Operationen an ihnen zu, um das Geschlecht festzulegen. Dieser gesellschaftliche Druck wurde bereits in einem Uno-Bericht 2016 bemängelt, und Studien belegen die lebenslangen physischen oder mentalen Folgen solcher Eingriffe. Zum andern sind Menschen betroffen, die zwar genetisch eindeutige Geschlechtsmerkmale zeigen, sich aber weder als Mann noch als Frau fühlen. Das ist natürlich auch eine Schwierigkeit.

Wenn wir über die Schweizer Grenzen blicken, können wir feststellen: Wir wären mit einer solchen Regelung keine Exoten. Grosse mediale Aufmerksamkeit erhielt etwa der Beschluss des deutschen Bundesverfassungsgerichtes im Oktober letzten Jahres, mit dem der Bundestag verpflichtet wurde, bis Ende 2018 einen weiteren Geschlechtseintrag neben "männlich" und "weiblich" im Geburtenregister zu ermöglichen oder allgemein auf einen Geschlechtseintrag zu verzichten. Auch verschiedene andere Staaten anerkennen ein unbestimmtes Geschlecht. Es handelt sich dabei um Staaten in der ganzen Welt: In Südasien anerkennen zum Beispiel Pakistan, Nepal, Bangladesch und Indien eine dritte Geschlechtsgruppe; in Argentinien können seit 2012 auch Minderjährige ihre Geschlechtszugehörigkeit selbst bestimmen; in Australien kann ein drittes Geschlecht unter dem Titel "non-specific" eingetragen werden; in Neuseeland gibt es die Option "Indeterminate/Intersex/Unspecified"; in Kanada kann ein "X" in den Reisepass eingetragen werden. Sie sehen, es sind viele Länder; Dänemark, Kolumbien, Malta und den US-Bundesstaat Oregon kann ich auch noch nennen.

Während unser Gesetz also nur zwei Geschlechter vorsieht, ist die gesellschaftliche Realität für eine Minderheit eine ganz andere. Mit der Einführung eines dritten, neutralen Geschlechts oder gar mit Verzicht auf eine Bezeichnung können wir zur Aufhebung einer Ungleichheit beitragen und den Schutz der Persönlichkeit stärken. Ich bin und bleibe davon überzeugt, dass das Zivilrecht für alle da sein muss und kann. Angesichts der erwähnten internationalen Entwicklungen sollten wir darüber nachdenken, ob das bestehende Konzept nicht zu eng ist und welche Normen angepasst werden müssten, um der Situation besser gerecht zu werden.

Deshalb bitte ich Sie, mein Postulat, welches ausser von Vertretern der SVP-Fraktion und, glaube ich, von der Vertretung der EVP von Vertretern aller Fraktionen mitunterzeichnet wurde und vom Bundesrat zur Annahme empfohlen wird, zu unterstützen, sodass wir eine Grundlage für den Modernisierungsdiskurs haben. So können wir zunächst die Bedürfnisse der betroffenen Menschen verstehen, die sich durch die heutige Einteilung in Mann und Frau offenbar diskriminiert fühlen. Sodann würde abgeklärt, was diese Anpassung rechtlich für eine Bedeutung hätte, und gestützt darauf könnten wir über die konkreten Lösungen diskutieren. Bitte führen Sie sich vor Augen, dass z. B. im Gegensatz zum Pass beim Fahrausweis kein Geschlecht vermerkt ist - und es funktioniert.

Ich bitte Sie, diesem Bedürfnis vieler Menschen Rechnung zu tragen und das Postulat anzunehmen.