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Amherd Viola · Nationalrat · 2018-09-18

Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion · 2018-09-18

Wortprotokoll

Die Polizei behandelte im Jahr 2017 über 17[NB]000 Straftaten im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt. Im gleichen Zeitraum sind 21 Personen infolge häuslicher Gewalt gestorben. Auch Fälle von Stalking werden immer häufiger. Zusätzlich ist von einer erheblichen Dunkelziffer auszugehen, weil im häuslichen Umfeld vieles verschwiegen wird - vielleicht in der Hoffnung, ohne behördliche Intervention eine Lösung des Konflikts zu finden, oder auch aus Angst des Opfers, weitere Repressalien erdulden zu müssen.

Die Vorlage, die wir heute beraten, beabsichtigt, Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking besser zu schützen. Dazu werden Anpassungen im Zivil- und auch im Strafrecht vorgeschlagen. Es geht nicht um fundamentale Änderungen, sondern um punktuelle Optimierungen des heute geltenden Rechts.

Aufgrund eines Wirksamkeitsberichtes über die aktuellen gesetzlichen Regelungen hat der Bundesrat festgestellt, dass Handlungsbedarf besteht und dass der Schutz gewaltbetroffener Personen verbessert werden kann. Es hat sich insbesondere gezeigt, dass die Hürden für die Einleitung eines Verfahrens gesenkt werden müssen. So sollen beim Opfer künftig keine Prozess- und Massnahmenkosten mehr erhoben werden. Zudem soll gemäss Entwurf auf ein Schlichtungsverfahren verzichtet werden. Zu einer Verbesserung führt auch die Verpflichtung des Gerichtes, seinen Entscheid in einem Verfahren zum Schutz gegen Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen anderen zuständigen Behörden mitzuteilen. Neu wird die Möglichkeit der elektronischen Überwachung der gefährdenden Person vorgesehen. Schliesslich soll die Sistierung eines Verfahrens wegen häuslicher Gewalt erschwert werden, indem die zuständigen Behörden dem Sistierungsantrag des Opfers nur zustimmen dürfen, wenn dies zur Stabilisierung oder Verbesserung der Situation des Opfers dient. Im Falle einer früheren Verurteilung der beschuldigten Person ist eine Sistierung nicht mehr zulässig.

Zusammenfassend werden folgende Regelungen angepasst:

Im Zivilgesetzbuch:

1.[NB]die Pflicht zur Mitteilung eines Gerichtsentscheids an weitere Behörden;

2.[NB]elektronische Fussfesseln als Vollzugsmassnahme;

3.[NB]keine Überbindung der Kosten für Vollzugsmassnahmen auf das Opfer.

In der Zivilprozessordnung:

1.[NB]keine Prozesskosten zulasten des Opfers;

2.[NB]der Wegfall des Schlichtungsverfahrens.

Im Strafgesetzbuch und im Militärstrafgesetz:

1.[NB]die Überprüfung der Verfahrenssistierung durch die zuständige Behörde;

2.[NB]die Möglichkeit, die beschuldigte Person während der Sistierung in ein Lernprogramm gegen Gewalt zu schicken.

Der Ständerat hat die in einigen Punkten überarbeitete Vorlage des Bundesrates einstimmig angenommen.

Ihre Kommission für Rechtsfragen beantragt Ihnen einstimmig, auf die Vorlage einzutreten. Für die Kommission ist klar, dass das Problem der häuslichen Gewalt, insbesondere der [PAGE 1412] Gewalt gegen Frauen, mit diesen Änderungen alleine nicht gelöst werden kann. Sie sind jedoch ein wichtiger Schritt für einen besseren Schutz der Gewaltopfer.

Es laufen zusätzlich Arbeiten zur Vereinheitlichung des Strafrahmens, in deren Zusammenhang die Strafen für Sexualdelikte und schwere Gewaltdelikte erhöht werden. Es braucht Regelungen, wie die vorliegenden, die präventiv wirken und Gewalt möglichst verhindern. Aber es braucht eben auch repressive Regelungen, wie genügend schwere Strafen, die mit der Harmonisierung der Strafrahmen zur Diskussion gestellt werden.

Auch hat die Kommission beschlossen, die Aufnahme eines eigenen Stalking-Tatbestands im Strafgesetzbuch zu studieren. Dies erfolgt aber nicht in dieser Vorlage, sondern separat, weil wir die wichtigen Änderungen zum Opferschutz, die hier vorgeschlagen werden, nicht verzögern wollen.

Ich bitte Sie im Namen der Kommission, auf die Vorlage einzutreten.