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Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2002-06-20

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-20

Wortprotokoll

Wir werden unter Artikel 40ff. noch vertieft auf diese Problematik zu sprechen kommen. Aber es geht grundsätzlich um eine Güterabwägung, die wir vornehmen müssen: zwischen direktdemokratischer Basismitwirkung und dem föderalistischen Einbezug der Kantone einerseits, wie wir ihn grundsätzlich gewohnt sind, und der landesweiten Verantwortung anderseits. Die Verantwortung für die Legiferierung und die Bewilligungserteilung ist nämlich - es ist ausgeführt worden - in dieser Sache grundsätzlich eine Angelegenheit des Bundes.

In eben dieser Güterabwägung hat der Ständerat als Vertreter der Kantone einen Weg beschritten, den man ihm zum Voraus wohl kaum zugetraut hätte. Er geht in der Frage der Mitwirkungsrechte der Kantone im Bewilligungsverfahren auf Distanz zum Bundesrat und schlägt für zukünftige Projekte eine zwar pragmatische, aber für die Schweiz wohl erstmalige Lösung vor, indem er das Mitspracherecht der Kantone einschränkt.

Die CVP hat sich intensiv mit dieser Frage auseinander gesetzt und in dieser Güterabwägung mit einer knappen Mehrheit beschlossen, auf den Ständerat einzuschwenken, also die Minderheit zu unterstützen.