Flach Beat · Nationalrat · 2018-09-18
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2018-09-18
Wortprotokoll
Ich weiss nicht, wie es Ihnen geht; ich habe am liebsten die Geschichten, die mit einem Happy End enden, wo es heisst: Und sie lebten glücklich und zufrieden bis ans Ende ihres Lebens. Leider ist das in der Realität manchmal nicht so. Gerade im häuslichen Bereich, in Beziehungen, kann es halt auch kompliziert werden. Es fängt vielleicht mit einem Statement auf Facebook an, es sei kompliziert. Es geht vielleicht weiter mit Nachbarn, die anrufen, sich bei der Polizei melden, weil sie das Gefühl haben, da sei etwas im Gange, das nicht mehr nur ein normaler häuslicher Streit ist. Es endet dann, wie letztes Jahr in diesem Land, mit insgesamt 21 Toten und rund 17[NB]000 Meldungen von Straftaten im Bereich häuslicher Gewalt. Ich glaube, angesichts dieser Zahlen allein und aufgrund der persönlichen Erfahrungen in unserem Umfeld - wenn wir die Zeitung lesen oder wenn wir etwas vom Nachbarn oder von Bekannten hören im Dorf, in der Stadt, im Quartier - wissen wir: Hier ist Handlungsbedarf gegeben.
Der Bundesrat schlägt nun in drei verschiedenen Bereichen Änderungen vor, die wir Grünliberalen vollumfänglich unterstützen: Erstens ist es eine Änderung im Zivilrecht im Bereich der Persönlichkeitsrechte, der Schutzrechte. Zweitens ist es eine Änderung und eine starke Verbesserung im Bereich der Verfahrensrechte, die vorgenommen wird. Drittens ändern wir auch im Strafrecht einen wesentlichen Punkt, was den Opfern helfen und die Täter bestrafen soll. Das ist eigentlich das Wichtigste: die Täter von weiteren Taten abhalten.
Im Zivilrecht haben wir bereits heute Artikel 28 ZGB, der die Persönlichkeitsrechte von uns allen schützt und uns allen die Möglichkeit gibt, gegen Verletzungen der Persönlichkeitsrechte vorzugehen, und zwar zivilrechtlich. Heute ist es aber so, dass Sie, wenn Sie sich nach Artikel 28 ZGB wehren wollen, zuerst ein Schlichtungsverfahren anstrengen müssen. Sie müssen auch damit rechnen, wenn Sie das dann weiterziehen, dass es hohe Kosten mit sich bringt, und letztlich dauert das alles sehr lange. Wenn es darum geht, dass die Verletzung irgendeines Persönlichkeitsrechtes durch eine Äusserung in einer Zeitung oder in einem Buch zum Gegenstand wird, haben Sie diese Zeit wahrscheinlich auch. Aber im Bereich der häuslichen Gewalt, des Stalkings und von Ähnlichem, haben Sie diese Zeit eben nicht. Darum ist es richtig und wichtig, dass das Schlichtungsverfahren für diese Verfahren gestrichen wird und man direkt an das zuständige Gericht im Bezirk gelangen kann, um eine superprovisorische Verfügung oder etwas Ähnliches einzufordern.
Eine weitere Möglichkeit, die eingebaut wird, ist das GPS-Tracking. Hier handelt es sich nicht um die Echtzeitverfolgung eines Täters, sondern es geht darum, Beweise sammeln zu können. Das GPS-Tracking ist auch nicht metergenau, aber immerhin wird es einen Anhaltspunkt liefern, wenn Frauen in einem späteren Verfahren ihr Recht durchsetzen wollen.
Die Kosten werden gesenkt. Auch das ist wichtig. Es ist wichtig, dass diese Schwelle abgebaut wird, damit sich die Opfer auch tatsächlich wehren können und damit die Verfahren schnell durchgeführt werden können. Hier sind, ganz klar, die Kantone in der Pflicht, nachher ein handhabbares und klares Verfahren aufzugleisen, das Opfern, Betroffenen schnell hilft und ihnen ermöglicht, mit superprovisorischen Verfügungen, wenn das notwendig ist, über das Zivilrecht vorzugehen. Das ist letztlich wirkungsvoller als ein strafrechtliches Verfahren, denn ein solches Verfahren setzt immer ein Beweiserhebungsverfahren, eine Anklage und eine Verteidigung voraus. Das dauert. Wenn sie stattdessen eine superprovisorische Verfügung haben, dass jemand den Abstand zur Familie, zum Quartier, zum Haus einhalten muss, dann ist das direkt vollstreckbar, wenn sich der Täter nicht daran hält.
Dann haben wir den letzten Punkt, das ist das Strafrecht selber, Artikel 55a des Strafgesetzbuches. Seit 2004 ist es so, dass es sich um ein Offizialdelikt handelt, aber es gibt die Möglichkeit der Sistierung des Verfahrens. Der Druck auf die Opfer, einer Sistierung zuzustimmen, ist bei Gewalttaten in diesem häuslichen Bereich natürlich gross. Das zeigen auch die Zahlen und Erhebungen aus den Kantonen: Sehr, sehr viele solche Verfahren werden zurückgezogen. [PAGE 1415]
Es stellt sich hier die Frage, wie man damit umgehen soll, wenn im Nukleus der Gesellschaft, im Innersten einer Beziehung zwischen Menschen, die sich lieben, geliebt haben und vielleicht wieder lieben, die Tisch und Bett miteinander teilen, Gewalt im Spiel ist. Man könnte sagen: Das Strafrecht muss durchgesetzt werden - Punkt! Man kann aber auch sagen: Das Strafrecht hat ja zum Ziel, den Frieden zu fördern, auch innerhalb der Familie, und darum ist es möglich, einen pragmatischen Weg zu finden, der die Möglichkeit offenlässt, dass ein Verfahren sistiert wird, wenn es Sinn macht, aber - und das ist die Neuerung - die Staatsanwaltschaft soll das begutachten und schauen, ob die Voraussetzungen für die Sistierung wirklich gegeben sind.
Ich bitte Sie einzutreten; ich werde in der Detailberatung noch zu diversen Punkten sprechen.