Wasserfallen Flavia · Nationalrat · 2018-09-18
Wasserfallen Flavia · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-18
Wortprotokoll
Häusliche Gewalt und Stalking bekämpfen - dazu können wir mit den vorliegenden Anpassungen im Zivil- und im Strafrecht beitragen. Wir wollen gewaltbetroffene Personen besser schützen. Das sind in den allermeisten Fällen Frauen, 70 Prozent der Opfer sind weiblich. Wir sprechen bei häuslicher Gewalt von körperlicher, sexueller, psychischer und wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie, des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partnern passiert. Diese Gewalt hat in den letzten Jahren zugenommen. Durchschnittlich wird in der Schweiz jede zweite Woche eine Frau von ihrem Partner oder Expartner getötet.
Der Bundesrat hat verdienstvollerweise eine Evaluation gemacht und festgestellt, dass die zivilrechtliche Gewaltschutznorm in Artikel 28b ZGB, die wir seit 2007 kennen, kaum ergriffen wird. Die Evaluation hat ausserdem gezeigt, dass eine überwiegende Mehrheit der Verfahren sistiert und anschliessend eingestellt wird, und zwar variieren diese Zahlen zwischen 50 und 90 Prozent, je nach Kanton, und diese Zahlen sind ganz klar nicht in unserem Sinn. Ebenso wurde festgestellt, dass die prozessualen Hürden wegen der Gerichtskosten hoch sind und ausgesprochene Rayon- und Kontaktverbote, die vor allem bei der Bekämpfung von Stalking wichtig sind, nur ungenügend umgesetzt werden können.
Die nun vorgeschlagenen Massnahmen - wie die Kostenbefreiung im Gerichtsprozess, der Einbezug der Behörde, die Verschiebung der Verantwortung zur Behörde bei der Sistierung des Verfahrens, auch die Einführung der Möglichkeit, Personen elektronisch zu überwachen - sind alles Antworten auf die festgestellten Probleme. Wir von der SP-Fraktion unterstützen diese Massnahmen.
Wir können mit dieser Gesetzesrevision Gewalt gegen Frauen nicht verbannen. Es ist ein vielschichtiges Problem, das von uns auch vielseitige, vielschichtige Antworten erfordert. Aus diesem Grund fordert die SP-Fraktion auch eine gesamtschweizerische Strategie gegen Gewalt an Frauen. Diese muss alle Ebenen umfassen, den Bund, die Kantone, die Gemeinden und auch Akteurinnen und Akteure der Zivilgesellschaft. Es braucht in den Kantonen ein funktionierendes Bedrohungsmanagement. Wir brauchen genügend Plätze in den Frauenhäusern. Es braucht eine breite Sensibilisierungskampagne und Prävention in den Schulen.
Die heute diskutierte Vorlage ist ein Puzzleteil - ein wichtiges Puzzleteil - bei der Bekämpfung von Gewalt an Frauen. Aus diesem Grund möchten wir von der SP-Fraktion Sie bitten einzutreten. Ich werde später in der Detailberatung bei den einzelnen Anträgen noch näher auf prozessuale Fragen oder auch auf Aspekte des Strafrechtes eingehen.