Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2002-06-20
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2002-06-20
Wortprotokoll
Der Bundesrat seinerseits empfiehlt Ihnen, für seine Version, d. h. in diesem Fall für den Minderheitsantrag, zu stimmen, und zwar deswegen, weil der Mehrheitsantrag missverständlich ist. Er könnte so interpretiert werden, dass eine Betriebsbewilligung erteilt werden kann, obwohl einzelne Voraussetzungen nicht erfüllt sind, also z. B. die Anforderungen an die Organisation oder an das Personal. Und das wäre nicht zulässig.
Bei der Befristung der Betriebsbewilligung geht es um zwei verschiedene Dinge: Einerseits geht es um die absolute Frist für die Betriebsdauer für die bestehenden Anlagen - diese Frage steht in Artikel 21 Absatz 2 nicht zur Diskussion -, und andererseits meint Artikel 21 Absatz 2 in der Fassung des Bundesrates eine Befristung in dem Falle, in dem eine bestimmte Frage offen geblieben ist, die für den Betrieb zwar nicht von elementarer Bedeutung ist, aber trotzdem noch abgeklärt werden muss.